Raub in DomRep zählt zum allgemeinen Lebensrisiko
Wenn Urlauber in ärmeren Ländern weilen, müssen sie mit einer höheren Gefahr von Raub und Überfall rechnen.
So sahen es zumindest die Richter des Frankfurter Landgerichts( AZ 2-24 0 321/11). Ein Ehepaar hatte gegen den Reiseveranstalter geklagt, weil es am Strand des gebuchten Hotels in der Dominikanischen Republik überfallen worden war. Der Reiseveranstalter konnte darlegen, das es in der Vergangenheit an diesem Strand zu keinen Überfällen gekommen war. Die Richter stellten sich daher auf den Standpunkt, dass er auch keine Verpflichtung hatte, den Strand besonders bewachen zu lassen, oder die Urlauber gesondert auf die Gefahr von Überfällen hinzuweisen.In ihrem Urteil machten die Frankfurter Richter dagegen klar, dass es die Pflicht des Reisenden ist, sich über die Situation am Urlaubsort aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Dabei hätte auch deutlich werden müssen, dass in der Dominikanischen Republik eine höhere Gewaltbereitschaft herrscht.
Quelle: TIPnews / hd
Quelle: TIPnews/hd
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