Auswärtiges Amt folgt Empfehlung des Robert-Koch-Instituts
Das Robert-Koch-Institut hat die spanischen Regionen Katalonien, die Stadt Barcelona und die Strandorte Nordspaniens als Risikogebiete eingestuft. Jetzt folgt das Auswärtige Amt mit einer offiziellen Reisewarnung. Zusätzlich gilt das jetzt seit dem 12.August auch für Aragon und Navarra.
Dies hat Konsequenzen für Urlauber: wer aus einem Urlaub aus den betroffenen Gebieten zurückkehrt, muss sich auf Corona testen lassen, wie die neue Anordnung des Bundesgesundheitsministeriums aussagt.
„Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich dann entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise, zum Beispiel direkt am Flughafen. Nach ihrer Rückkehr müssen sich alle nicht negativ getesteten Reisenden direkt zu Ihrem Zielort begeben. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sie sich selbst bis zu 14 Tage zu Hause isolieren (häusliche Quarantäne)“ Ob es für diesen Fall, das gilt übrigens auch für Rückkehrer aus der Türkei, eine Lohnfortzahlung für den Zeitraum der Quarantäne gibt, gilt bei Arbeitsrechtlern als höchst zweifelhaft.
Wer also eine Pauschalreise in die betroffenen Gebiete gebucht hat, kann aufgrund der offiziellen Reisewarnung kostenlos stornieren.
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