Hohe Bußgelder bei falscher oder fehlender Kennzeichnung am Heck
In Deutschland müssen Autofahrer Transportgut mit einer „roten Fahne“ (oder ähnlichem) kennzeichnen, wenn es mehr als einen Meter über das Fahrzeugende hinausragt. In Italien ist dagegen eine rot-weiße Warntafel vorgeschrieben, sobald etwas in Überlänge transportiert wird oder auch ein Heckträger für Fahrräder verwendet wird. Wie der Auto Club Europa (ACE) erklärt, muss die Warntafel aus Metall bestehen, mindestens 50 x 50 Zentimeter groß sein und mit reflektierenden rot-weißen Diagonalstreifen versehen sein. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen.
Diese Regelung galt aber plötzlich im August 2023 nicht mehr: Wer einen Heckträger mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung ans Auto schraubte, konnte auf die Warntafel verzichten. Doch diese Regelung wurde aufgehoben, ab sofort brauchts wieder die Warntafel. Die Regelung gilt nicht nur für Fahrräder: Auch wer Ski oder Snowboards auf dem Heckträger mitnimmt, muss die Tafel anbringen.
„Schwer erkennbare Ladung“ darf nach der italienischen Straßenverkehrs-Ordnung in der Breite nicht über die Rückleuchten hinausragen. Ob Fahrräder eine solche Ladung darstellt,bleibt der Polizei der einzelnen Provinzen überlassen. Südtirol sieht die Sache eher lässig und will keine Strafen aussprechen. Es könne jedoch sein, dass je nach Interpretation in anderen Teilen Italiens ein Bußgeld fällig wird. Weil es derzeit keine Rechtssicherheit gibt, sollten sich Reisende gut überlegen, ob sie mit einer solchen Beladung mit „Überbreite“ nach Italien fahren wollen. Falls sich ein italienischer Verkehrspolizist daran stört, kann es empfindlich teuer werden: Es droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 345 Euro.
Quelle: Auto24
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