DGV schwächt Fernmitgliedschaften
Da hat der Verbandstag des Deutschen Golf Verbandes ( DGV) am vergangenen Wochenende klare Weichen gestellt: „Anlagengebundenes Golf“ wird gestärkt. Damit ist gemeint, das die Golfspieler möglichst in einem Club in ihrer regionalen Nähe Mitglied werden und nicht „clubfrei“ spielen oder nur über eine Fernmitgliedschaft verfügen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Ausweiskennzeichnung neu gestaltet. Die Hologramme in Silber und Gold entfallen, dafür wird sich ein „R“ auf dem Ausweis wieder finden, wenn das Mitglied in der Nähe des Golfclubs seinen Wohnsitz hat, oder aber mindestens 85 Prozent der Mitglieder in einem Klub aus der Region stammen( übrigens bedeutet das „/vS“hinter dem „R“ auf dem Ausweis „volles Spielrecht“). Sinn und Zweck dieser neuen Regelung, die eine Zustimmung von 84 Prozent erfuhr, ist, sogenannte Billiggolfangebote wie bestimmte Fernmitgliedschaften einzudämmen. „Die Ergebnisse zeigen, dass eine große Mehrheit der DGV-Mitglieder gewillt ist, dem vom Präsidium vorgezeigten Weg zu folgen. Ich freue mich über die deutliche Zustimmung der Clubvertreter und glaube, dass wir mit den heute getroffenen Entscheidungen für die Zukunft gut aufgestellt sind“, zeigt sich DGV-Präsident Claus Kobold zufrieden.
Funktionieren wird diese neue Regelung aber nur, wenn die Klubs dann auch eine dementsprechende Differenzierung in der Greenfee-Gestaltung umsetzen: So dürfte dann das Greenfee eine deutliche Rabattierung erfahren, wenn der Ausweis-Halter über ein „R“ verfügt.
Inwieweit sich dann auch noch ein Unterschied in der Höhe des Greenfees zwischen Fernmitgliedschaften und clubfreien Spielern, die sich in der Vereinigung clubfreier Golfspieler (VcG) eingetragen haben,ergibt, ist wohl noch nicht abschließend ausdiskutiert.
Gerade die VcG wurde auf dem Verbandstag nicht gerade gestärkt: Das Kerngeschäft soll vor allem auf überregionale Aktivitäten zur Neugolfergewinnung beschränkt werden. Klassische Dienstleistungen von Klubs, wie zum Beispiel die Durchführung von Turnieren, sollen eingeschränkt oder aufgegeben werden. Ihre Mitglieder werden weiter einen eigenen Ausweis erhalten, der sich von „R“ – und Fernmitgliedschaftsausweisen unterscheidet.
Quelle: DGV
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