Unverständnis beim Deutschen Golf Verband
„Mit Unverständnis und großer Enttäuschung nehmen wir wahr, dass das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten jedenfalls bis Anfang Mai fortgeschrieben wurde“, sagt Claus M. Kobold, Präsident des Deutschen Golf Verbandes (DGV) als Reaktion auf die gestrige Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder. Nach seiner Sicht hätte man den Spielbetrieb „mit strengen Schutzregeln“ wieder zulassen können.
Gerade Golf, begleitet von sachgerechten Schutzregelungen, soll wieder schnellstmöglich zulässig sein. Dabei spielt eine besondere Rolle, dass Sportstätte nicht gleich Sportstätte ist. Golf unterscheidet sich, jedenfalls wenn von Freizeitsportlern ausgeübt, nicht vom längst zulässigen Spaziergang in den Parks oder der freien Natur. Golfplätze sind weitläufigen Parkgeländen direkt vergleichbar und Golfspieler üben ihren Sport zumeist viele Meter voneinander entfernt einzeln aus. „Besser noch: Gegenüber dem Parkspaziergang kann eine Golfanlagenleitung sogar die Einhaltung von Kontaktsperr-Beschränkungen und Richtlinien des Verbandes aktiv überprüfen und die Befolgung sicherstellen.“ So schließt man sich der Argumentation von Josef Hingerl, Präsident des Golfclubs Bergkramerhof, an. ( siehe auch https://reisenundgolfen.de/?set=pages&p=golf&pID=2555)
„Wir prüfen derzeit alle Maßnahmen, um Golf, vergleichbar den Regelungen verschiedener Nachbarstaaten, wieder zu beleben“, stellt sich der DGV-Präsident vor die dem DGV angeschlossenen Golfanlagen sowie vor die geschätzten 1,8 Millionen Freizeitgolfer in Deutschland. Kritiker bemängeln, daß sich der DGV damit um eine Sonderrolle auch gegenüber Leichtathleten und Tennisspieler bemüht, die ein Bild von Golf als „Sport für Reiche und Schnösel“ zusätzlich in der Bevölkerung befeuern wird.
Quelle: DGV
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