Bayericher Verwaltungsgerichtshof
Ganz Bayerisches zum Nicht-Golfen in Corona-Zeiten
Jetzt reichts dem Bayerischen Golfverband. Da müht man sich seit Wochen darum, der Politik beizubringen, wie gesund und sinnvoll gerade das Golf spielen in Zeiten von Corona ist und bleibt dennoch ungehört. Während nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten*innen un der Bundesregierung zwar Zoos besucht werden dürfen und auch Gottesdienste, heißt es in Bayern zumindest noch „ No Golf!“
"Der DGV-Vorstand zwar hat weiterhin Verständnis für die Bedeutung einer abgestimmten Strategie, ist aber der Überzeugung, dass die unverständliche Entscheidung in der Kanzlerinnenrunde, auch Golf noch warten zu lassen, allein dem übergeordneten Umstand zu verdanken ist, Stückwerk zu verhindern" lautet die Aussage des Deutschen Golfverbandes dazu. Das reicht dem Bayerischen Golfverband aber nicht: "Nachdem die Politik die Entscheidung über eine eingeschränkte Ausübung von Sportarten, die im Freien ausgeübt werden, erneut vertagt hat, wird nun wie bereits in dem offenen Brief von Präsident Arno Malte Uhlig angekündigt, Plan B in die Wege geleitet und der Rechtsstaat um Hilfe gebeten", Der Antrag auf Wiederöffnung wurde beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht.
Das alles geht dem Präsidenten des Golfclubs Bergkramerhof in der Nähe des oberbayerischen Ortes Wolfratshausen, Josef Hingerl, noch nicht weit genug. Er öffnet heute seine Pforten. "Ich nehme jetzt mein Grundrecht auf Berufsfreiheit und mein Persönlichkeitsrecht wahr und eröffne den Golfplatz auf mein Risiko." Gleichzeitig rief er Golfer auf, zu seinem Golfplatz zu kommen, das Rechtsrisiko trüge er als Betreiber einer Sportanlage, die geschlossen bleiben soll, ganz alleine.
Hingerl, schon mehrfach kreativ zur Wiederöffnung der Golfanlagen in den letzten Wochen aufgefallen ( siehe „Der Don Quijote der Golfplätze“ unter https://reisenundgolfen.de/?set=pages&p=golf&pID=2555) sieht damit das bei Einschränkungen der Grundrechte zu beachtende Verhältnismäßigkeitsprinzip zum Datum 4.Mai verletzt.
Seine Kollegen in Bayern reagieren darauf zum Teil nur noch mit Kopfschütteln. Die Ansicht des Präsidenten des nicht allzuweit entfernt liegenden Golfclubs Starnberg, Werner Pröbstl ist dabei in einer Stellungnahme gegenüber dem Magazin " Golftime"klar: "Mit der angekündigten Öffnung setzen Sie ein Zeichen, das vor allem zweierlei ist, unsolidarisch gegenüber den anderen Golfclubs, die sich an die bestehenden Regeln und Verordnungen halten, zum anderen gefährlich kontraproduktiv, da das Verhalten allem Golfclubs zugeschrieben werden kann."
Da fürchtet man sich vor einer Meinungsmehrheit in der Bevölkerung , die man gerne überwunden hätte: Golf als Sport der Reichen und der Privilegierten. Während jeder Sandkasten und jeder Straßenkickplatz geschlossen bleiben muss, möchte man in diesen Kreisen einfach wieder die Bälle fliegen lassen. Nicht weil man muss, sondern einfach, weil man es kann.
Ergänzung vom 5.Mai: Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, die Golfplätze ab dem 12.Mai unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen zu öffnen.
Ergänzung vom 7.Mai: Nachdem der Präsident des Golfclubs Bergkramerhof, Josef Hingerl, eigenmächtig seinen Golfplatz am vergangenen Montag öffnete und zum Spielen einlud, hat nun das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen reagiert. Mit einem behördlichen Bescheid wird festgestellt, daß der Betrieb der Golfanlage bis 10.Mai 2020 untersagt ist. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld von 25.000 Euro pro Öffnungstag angedroht, die Kosten des Verfahrens mit einer derzeitigen Höhe von 400 Euro trägt der Golfclub.
Dieser Bescheid wurde kommentarlos auf der Webseite des Golfclubs Bergkramerhof veröffentlicht. Dessesn Präsident, Josef Hingerl, hatte mit seiner Ankündigung, den Golfplatz entgegen der Anordnung der Landesregierung zu öffnen, bundeweit für Aufsehen gesorgt ( siehe auch: „ Der Don Quijote der Golfplätze“ unter https://reisenundgolfen.de/?set=pages&p=golf&pID=2555, sowie „ Gott vor Golf und Hingerl vor allen“ unter https://reisenundgolfen.de/?set=pages&p=golf&pID=2575 ).
Auch der Bayerische Golfverband hatte sich zum eigenmächtigen Vorgehen geäußert: „Die Aktion von Herrn Hingerl ist unsportlich und schadet der Gemeinschaft der Golfer." Dort geht man lieber vereint mit anderen Sportverbänden zu Werke und gibt im übrigen dem Rechtsanwalt Hingerl noch einen juristischen Hinweis: „Er hätte, wenn er sich seiner Argumentation so sicher ist, als Golfplatzbetreiber, der durch die Allgemeinverfügung unmittelbar betroffen ist, längst die Verordnung im Verwaltungsverfahren nach § 47 VwGO anfechten können."
Quelle: div
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