Wunderliche Corona-Maßnahmen beim Golfsport
Gut, bei starkem Schneefall ist derzeit sowieso eher an Schifahren als ans Golfen zu denken, dennoch wundert die bayerische Sichtweise auf die Ansteckungsgefahr bei der Ausübung von Sport im Freien. Während Schifahrer bei der Ausübung ihres Sports nur auf 2G beschränkt werden, das heisst, auf die Piste darf jeder der getestet oder genesen ist, muss der Golfer auch noch einen aktuellen Test vorweisen, bevor er auf die Runde gehen darf.
Im Nachbarland Baden-Württemberg galt bisher für Golfer in der höchsten Alarmstufe II ( seit 24.November gültig, da die Belegung von 450 Intensivbetten durch Corona-Patienten besteht) zunächst die 3 G – Regel. Danach kann Golfen, wer geimpft, genesen oder ungeimpft mit gültigem PCR-Test zum Abschlag erscheint. Diese Regel wurde noch einmal nachgeschärft, Ungeimpfte dürfen ab jetzt nicht mehr golfen, Geimpfte und Genesene brauchen weiterhin keinen zusätzlichen Schnelltest.
In Bayern gilt noch bis zum 15.Dezember die 15. Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung. Sie regelt für das Golfen das Betreten der Sanitäranlagen, Umkleiden und Duschen und des Klubhauses, als auch Indoor-Golf-Halle: Hier gilt 2Gplus und Maskenpflicht bis zum Betreten der Abschlagsmatte ( darf dann beim Üben abgenommen werden). Auch die Übungsstätten im Freien, nämlich Driving-Range, Putting-Grün und Kurzspielbereiche wie eben die Runde über den Platz erfordern neben dem Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung noch einen aktuellen Schnelltest.
Da ja gerade in den Wintermonaten bei vielen Golfplätzen Sekretariate und Geschäftsstellen meist nur sporadisch besetzt sind, stellt sich natürlich die Frage der Kontrolle. Diese dann flächendeckend auf einer weitläufigen Golfanlage mit verschiedenen Übungsbereichen zu leisten, erscheint nicht umsetzbar. Dies führt zur Konsequenz, dass faktisch Golfanlagen, auch für Geimpfte schließen müssen.
Der Bayerische Golfverband hat nun mit der bayerischen Staatsregierung Kontakt aufgenommen, da wie es auf der offiziellen Homepage des Verbandes heißt, „eine undifferenzierte Einstufung von Sportstätten unabhängig von ihrem Infektionsrisiko unter 2Gplus unverhältnismäßig erscheint.“
Quelle: eigen
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