Wie sollten sich Golfer versichern?
Was passiert eigentlich, wenn ein abirrender Golfball Sachgegenstände beschädigt oder Menschen verletzt? In der Vergangenheit waren alle in einem im Deutschen Golf Verband (DGV) organisierten Golfclub angehörenden Golfspieler automatisch über den DGV für einen solchen Fall versichert. Dieser automatische Haftpflichtschutz besteht allerdings nicht mehr.
Viele Golfspieler haben sich aufgrund der neuen Situation von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung ausdrücklich bestätigen lassen, dass Ihr Golfspiel und insbesondere abirrende Golfbälle als "versichert" gelten. Trotz dieser Zusage kann Ihr Privat-Haftpflicht-Versicherer aber im konkreten Schadensfall die Schadenzahlung mangels Verschulden ablehnen und zwar dann, wenn er der Auffassung ist, Sie haben den eingetretenen Schaden unverschuldet, also wenigstens leicht fahrlässig, herbeigeführt.
Um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, hat der DGV ein Versicherungspaket aufgelegt, das im Grunde dem alten Versicherungsschutz entspricht. Die DGV-GolfProtect reguliert solche Schäden gerade dann, wenn die private Haftpflichtversicherung auf Grund eines angeblich fehlenden Verschuldens nicht übernimmt - ohne Diskussionen. Natürlich aber empfiehlt sich die DGV-GolfProtect unabhängig davon für Golfspieler, die über keinen Privathaftpflichtversicherungsschutz verfügen. Um sich abzusichern, stehen zwei Optionen zur Auswahl: Entweder willigen Interessierte in eine werbliche Ansprache der HanseMerkur ein oder sie zahlen im Jahr 2022 einen Betrag von 12 Euro. Allerdings gilt der Versicherungsschutz nicht im Ausland und die Selbstbeteiligung mit 500 Euro ist nicht gerade günstig.
Besser sind da Spieler dran, deren Heimatclub für seine Mitglieder eine Versicherung abgeschlossen hat. So liegt beim Versicherungspaket der HDI, wie sie der Golfpark München-Aschheim inne hat, die Selbstbeteiligung bei 250 Euro und sie gilt auch im Ausland. Eingeschlossen sind auch Schädensfälle bei Trolleys, Mietcarts, Schlüsselverlust und ähnlichem. Auch der Verlust durch eingelagerte Schläger und Bags durch Sturm, Hagel, Feuer oder Einbruch in versperrte Spinde sind gedeckelt.
Für Schäden an der eigenen Golfausrüstung benötigt man eine extra Police. Bei manchen Hausratversicherungen ist die Ausrüstung prämienfrei auch außerhalb der Wohnung mitversichert. Beim best-Tarif der uniVersa beispielsweise bis zu einem Wert von 10.000 Euro und auch, wenn sie dauerhaft im Golfklub aufbewahrt wird. Dann besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder bei Einbruchdiebstahl aus einem abgeschlossenen Spind. Die zu leistende jährliche Summe für die Versicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Bei einem Einfamilienhaus in Nürnberg mit 120 Quadratmeter Wohnfläche
kommt der Beitrag auf knapp 103 Euro jährlich.
Einen noch umfassenderen Schutz, etwa gegen einfachen Diebstahl, bieten spezielle Ausrüstungsversicherungen.
Golfspieler sollten sich daher bei ihrem Heimatclub erkundigen, inwiefern sie über diesen versichert sind. Sollte sich dieser Schutz als unzureichend herausstellen, empfiehlt sich der Abschluß einer eigenen Versicherung, sei es über den DGV oder einen klassischen Versicherungsanbieter.
Quelle: div
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