Mitgliedsbeiträge von der Firma bezahlen
Eigentlich wärs doch eine klare Sache: Zahnärzte, Anwälte, Eventmanager, Künstler, sie alle können auf Golfplätzen bestens Kunden ansprechen und werben, also müsste doch auch der Mitgliedsbeitrag des Golfclubs von der Steuer absetzbar sein. So einfach ist die Sachlage nicht: Eine Steuerberatungsgesellschaft schickte ihren angestellten Gesellschafter in einen Golfclub zur Kundengewinnung. Aufnahmegebühr, Investitionsumlage und Jahresbeitrag von insgesamt über 3300 Euro wurden von der Firma übernommen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu ein Urteil des Niedersächsichen Finanzgerichts bestätigt: Bezahlt der Arbeitgeber den Mitgliedsbeitrag für den Golfclub, muss der Arbeitnehmer den Betrag als Arbeitslohn versteuern. Die gezahlten Beiträge für den Golfclub sind ein geldwerter Vorteil für den Geschäftsführer und müssen versteuert werden. Die Begründung: Die Mitgliedschaft im Golfclub betrifft immer auch "die private Sphäre des Arbeitnehmers" (Aktenzeichen VI R 31/10). Ein Schlupfloch ließen die Richter aus München allerdings für die Zukunft offen: Die Rechtslage könne anders sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Mitgliedschaft derart aufdränge, dass dieser sich dem nicht entziehen könne, ohne Nachteile in Kauf zu nehmen. Auch eine Aufteilung in Privat- und Berufsanteil liessen die Richter nicht gelten, denn eine klare Trennung zwischen der beruflichen und privaten Golfrunde ist nicht möglich.
In der Praxis werten die Finanzbehörden die Aufnahme von Golfclub-Mitgliedschaften in die Geschäftspapiere von Selbständigen oft als versteckte Gewinnausschüttung und verlangen ihren Steueranteil. Auch die Einführung von Firmen-Mitgliedschaften stösst nach dem Rechtsexperten des Deutschen Golfverbandes, Dr.Marc Seymer, nicht auf Gegenliebe bei den Finanzämtern. Ausserdem sehen die Golfregeln ja ein personenbezogenes Spiel mit der Führung eines Handicaps vor, was die Personalisierung des Ausweises zur Folge hat.
So bleibt „nur“ Angestellten die Möglichkeit, sich die Golfmitgliedschaft von der Firma bezahlen zu lassen und selbst als geldwerten Vorteil zu versteuern. Das ist immer noch billiger, als die Clubmitgliedschafts-Beiträge komplett aus der eigenen Tasche zu bezahlen.
Quelle: eigen
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