Wann wird’s mal wieder richtig Urlaub?

Unklarheiten in der EU und auch in Deutschland
Da ist sich der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, ausnahmsweise mal mit den Griechen einig: es braucht für den Sommerurlaub gemeinsame europäische Lösungen, Bilaterales mit Italien oder Österreich sieht der Politiker nicht als zielführend an. Gerade Italien bietet der deutschen Regierung Korridore an, um schnellstmöglich Urlauber ins Land zu lassen, sobald es die Zahlen der Neuinfizierten in Italien zulassen. Derzeit können Ausländer nur dann einreisen, wenn sie eine Selbsterklärung mit besonderen Gründen abgeben. Nun also soll zum 15.Juni der Schengenraum wieder Schengen-Raum sein mit offenen Grenzen.
Derweil rüstet man sich in Deutschland auf einen Ansturm aus dem eigenen Land auf die klassischen Urlaubsziele ein. Noch bevor die Strandorte an Nord- und Ostsee auch für Besucher aus anderen Bundesländern wieder am 18. Mai geöffnet werden, denkt man schon wieder über Zugangsbeschränkungen nach. Sollte der Zustrom an den Feiertagen und an Pfingsten so ausfallen, wie am vergangenen Wochenende müssten die Landkreise dementsprechend reagieren, mahnt der Kieler Tourismusminister Bernd Buchholz. Urlauber, die für diese Zeit eine Unterkunft gebucht haben, werden davon allerdings nicht betroffen sein. Mancher sehr beliebte Strand könnte allerdings an den Hotspot-Tagen mit einem Betretungsverbot belegt werden.
Interessant ist die Lage für die ostfriesischen Inseln: Für die hat die Landesregierung einen Mindestaufenthalt von sieben Tagen für Touristen vorgesehen, Norderney und Juist wollen sich daran halten. Allerdings haben die Kommunen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie sie mit der Situation umgehen möchten. Denkbar ist dabei, statt eines Mindestaufenthalts eine Wiederbelegungsfrist von einer Woche zu setzen.
Die beste Möglichkeit, die Berechtigung von Menschen zu überprüfen, die die Inseln ansteuern, besteht über die Fähren. Dort müssen sich Erst- und Zweitwohnungsbesitzer ausweisen, bei Familienbesuchen die Verwandtschaften nachweisen und Mieter von Ferienwohnungen die Buchungsbestätigung vorlegen.

Quelle: div

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