Sonderregelungen für jedes Bundesland auch bei den Hotels
Am 30. Mai, pünktlich zu Beginn der Pfingstferien, dürfen in Bayern nicht nur touristische Angebote wieder öffnen. Der Andrang auf Freizeitparks, Flußfahrten, Seeschifffahrt und Seilbahnen ist damit vorprogrammiert, ab dem 2.Juni folgen dann auch touristische Hotspots wie Schloß Neuschwanstein, Schloß Linderhof und die Residenzen in München und Würzburg . Ganz frei geht es dabei aber nicht zu, Mindestabstände sind einzuhalten, Mundschutz zu tragen und alle Besucherdaten zur nachträglichen Ermittlung möglicher Infektionsverläufe zu erfassen.
Zeitgleich gehen auch die Türen und Tore von Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Campingplätzen unter strengen Hygienevorschriften wieder auf. Und die sind ebenso streng wie in der Gastronomie. So gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern und eine Mundschutzpflicht für Gäste und Personal.
Allerdings gilt für die Belegung ein bayerischer Sonderweg: Im Freistaat darf jedes Zimmer belegt werden, das vermietet werden kann. Zwar bleiben betriebseigenen Schwimmbäder, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche geschlossen und auch in den Gemeinschaftsräumen müssen die 1Meter 50 Abstandsregeln eingehalten werden, aber eben auch Menschen in Zimmer, die nach den gültigen Kontaktregeln auch so zusammen sein dürften. Eine vergleichbare regelung gilt auch in Schleswig Holstein.
In Mecklenburg-Vorpommern dürfen derzeit 60 Prozent der vorhandenen Betten in Hotels belegt werden. Und noch ist über die Klagen gegen die Belegungsobergrenze liegen beim Oberverwaltungsgericht Greifswald nicht entschieden worden. Auf den Ostfriesischen Inseln müssen Urlauber mindestens sieben Übernachtungen verbringen. Diese Dauer ist Voraussetzung für die Anreise.
Die Entlastung der Gastronomie durch eine Minderung des Mehrwertsteuersatzes treibt am Timmendorfer Strand schon seltsame Blüten. Da der verminderte Satz nur für Speisen, nicht aber für Getränke gilt, finden sich auf der Speisekarte eines Restaurants astronomische Preise für Fingerfood: eine kleine Tüte Chips stolze 8,50 Euro, Erdnüsse für 26,50 Euro , eine Scheibe Zitrone für 3, 50 Euro oder gar ein einzelner Butterkeks für 2 Euro 90.
Allerdings bekommen die Gäste jeweils ein Getränk gratis dazu, die Chips kommen mit einem Aperol Spritz dazu, die Erdnüsse mit einer Flasche Wein, die Zitronenenscheibe mit einer kleinen Cola und der Butterkeks mit einem Espresso.
Quelle: div
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