Robinson Clup Cyprus
Malediven-Hotel, FTI
Zykanthos-alltours
Verlockende Frühbucherrabatte versus Corona-Angst
Das klingt einfach gut: Sechs Tage im Fünf-Sterner auf den Malediven für 289 Euro pro Person. Einlösbar bis Ende 2022, Ersparnis zum Normalpreis: 66 Prozent. 18 Tage Luxuskreuzfahrt von Miami nach Peru in der Balkonkabine mit Butler für 3.500 Euro, Abfahrt 2. Dezember 2021, Ersparnis: Über 45 Prozent. 119 Euro pro Nacht im Viersterner auf Zakynthos mit Privatpool und Halbpension. Ersparnis: 69 Prozent. Wer aktuell über seiner Urlaubsplanung fürs kommende Jahr sitzt, kann sich all den Traumreisen, üppigen Rabatten, kulanten Stornomöglichkeiten und Gratis-Extras kaum entziehen. Zumal die Impfungen gegen das Corona-Virus angelaufen sind und die wachsende Reiselust kaum mehr im Zaum zu halten ist. Was spricht eigentlich dagegen, schon jetzt zu buchen statt bis ins nächste Jahr hinein zu warten? Tipps, wie sich reiselustige Frühbucher gegen Risiken und Unwägbarkeiten wappnen können.
Was ist überhaupt schon buchbar?
Sämtliche Kreuzfahrtanbieter, Reiseveranstalter wie TUI, FTI, Alltours sowie Finca- und Ferienapartment-Vermittler drängen schon seit Wochen mit attraktiven Angeboten auf den Markt. Ob auf die Kanaren im Januar, Februar, im Frühjahr wieder zu den klassischen Badezielen am Roten Meer, im Orient oder an die Mittelmeerstrände in Spanien, Griechenland und der Türkei im Sommer: Die Nachfrage sei bereits immens, heißt es bei Reisebüros wie Veranstaltern. Hauptgrund ist nicht zuletzt auch der Berg an ungenutzten Urlaubstagen, den viele Bürger mit ins neue Jahr nehmen. Die meisten Anbieter hoffen jetzt auf ein starkes Sommergeschäft und locken mit Frühbucherrabatten von 50, 60 Prozent und mehr. „In diesem Jahr zählt Reisen zu den am stärksten vermissten Aktivitäten. Das merken wir aktuell an den Zugriffszahlen auf TUI.com“, sagt Marek Andryszak, Vorsitzender der TUI-Geschäftsführung. Setzt sich der Trend fort, könnten beliebte Hotels früh ausgebucht sein. Selbst Fernziele im Winter 2021 und später sind bereits rege gefragt. Das freut vor allem die Anbieter von Kreuzfahrten, die aktuell viele Routen in der Karibik, in Asien und Südamerika zum Super-Sonderpreis auf den Markt werfen, garniert mit kostenfreien Getränkepaketen, Kabinen-Upgrades, Bordguthaben oder Gratis-Landausflügen. Die teuersten Kabinen zu aktuellen Frühbucherrabatten sind häufig schon ausgebucht, ein bis eineinhalb Jahre im Voraus.
Kann man jetzt schon zugreifen?
„Grundsätzlich raten wir in diesen Zeiten dazu, so nah wie möglich am geplanten Reiseantritt zu buchen“, sagt Eugenie Zobel, Rechtsexpertin von Stiftung Warentest in Berlin. Dass Bürger von den günstigen Frühbucher-Rabatten profitieren möchten, sei aber niemandem zu verdenken. „Wer jetzt sparen will und auf die kulanten Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten des Anbieters vertraut, kann das natürlich tun“, betont Juristin Zobel. Aber: Gibt es für das Urlaubziel eine neue Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, kann der Aufenthalt mitsamt Flug im letzten Moment noch platzen. „Wer sich Monate vor Abreise vertraglich bindet, muss immer mit Risiken rechnen, auch ohne Corona“, erklärt Beate Wagner, Reiseexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Was ist besonders ratsam?
Pauschalreisen sind für Urlauber juristisch betrachtet in jedem Fall erste Wahl, und das nicht nur für Frühbucher, betont Kay Rodegra, Rechtsanwalt für Reiserecht aus Würzburg. Auch Kreuzfahrten gelten als Pauschalreise. „Wer auf Nummer sicher gehen will, bucht eine Schiffsreise ebenfalls gleich als Paket, also mitsamt An- und Abreise, und das am besten über ein Reisebüro“, empfiehlt der Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht. Im Notfall kann das viel Ärger und Kosten vermeiden. Sollte für das Zielland 2021 eine neue Corona-Reisewarnung ausgesprochen werden, dürfen diese Kunden kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. „Dass pauschal buchen Riesenvorteile bringt, hat sich in diesem Corona-Jahr gezeigt“, betont auch Juristin Zobel. Sagt der Veranstalter die Pauschalreise ab, muss er dem Kunden den gezahlten Reisepreis komplett erstatten. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden. Individualreisende sind dagegen klar im Nachteil, gibt Rodegra zu bedenken. Wer seinen Urlaub auf eigene Faust zusammenstellt, also zum Beispiel das Hotel direkt bucht und dann den Flug separat, steckt bei Problemen selbst in der Verantwortung - und bleibt am Ende häufig auf seinen Kosten sitzen. Das gilt auch, sollte das Hotel oder die Fluggesellschaft im kommenden Jahr wider Erwarten insolvent gehen.
Was ist mit Stornieren oder Umbuchen?
Nahezu alle Reiseveranstalter und Reedereien haben inzwischen ihre Stornobedingungen gelockert, um ihr Geschäft wieder in Schwung zu bringen – und möglichst viele Kunden frühzeitig an sich zu binden. Große Veranstalter wie beispielsweise FTI lassen Absagen oder Umbuchungswünsche aktuell bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt kostenfrei zu, wie Verbraucherschützerin Zobel erklärt. Wer online auf Urlaubssuche ist, kann bei der Auswahl gezielt Reisen herausfiltern, die nach der Buchung noch lange kostenlos stornierbar sind. Auch Branchenprimus TUI versucht mit Kulanz zu punkten: Alle Reisen, die bis Silvester gebucht werden und bis 14. April 2021 stattfinden, können bis 14 Tage vor Abreise kostenlos umgebucht werden. Noch großzügiger zeigen sich viele Reedereien, die Kreuzfahrt-Kunden oft bis Ende Oktober 2021 Zeit lassen, ihre Meinung zu ändern. Auch Fluggesellschaften wie die Lufthansa werben mittlerweile mit flexibleren Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten. Bei selbst gebuchten Hotels, Ferienwohnungen und Apartments gelten immer die jeweiligen AGBs. Wer früh bucht, sollte sich vorher immer genau informieren, bis zu welchem Zeitpunkt ein kostenfreies Rücktrittsrecht greift, rät Wagner.
Müssen Einschränkungen akzeptiert werden?
Wer jetzt bucht, sollte sich darüber im Klaren sein, dass Einschränkungen auf ihn zukommen können, erklärt Zobel. In den kommenden Monaten sei nicht auszuschließen, dass Urlauber auch am Ferienort Mundschutz tragen müssten, etwa im Flugzeug, im Speisesaal oder am Pool. Wer ins Ausland fliegt, muss zudem damit rechnen, dass Airlines oder Behörden vor Ort ein negatives Corona-Testergebnis verlangen. Verhängt eine Reederei die Pflicht zum Maske-Tragen an Bord oder Fieber-Messen beim Einstieg, sei das kein Reisemangel, betont Kreuzfahrt-Experte Rodegra. Wer jetzt bucht, müsse häufig akzeptieren, das Schiff nur in geführten Gruppen verlassen zu können. Anders sieht es aus, sollte die Reederei die Bewegungsfreiheit an einem Zielhafen nachträglich beschneiden und Passagiere zu kostenpflichtigen, geführten Touren verdonnern, so Rodegra. Solche erheblichen Änderungen seien ein Rücktrittsgrund. Was Kunden akzeptieren müssen, sollte eine Corona-Schutzimpfung auf Reisen zur Pflicht werden, ist rechtlich noch weitgehend unklar.
Helfen Versicherer beim Frühbuchen?
Ja. Wer mit seiner Frühbuchung auf Nummer sicher gehen will, sollte unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung im Gepäck dabei haben, rät Zobel. Aber: Reisende sollten in jedem Fall abklären, ob der Versicherer darin den Pandemiefall ausklammert. Ist das der Fall und der Urlauber erkrankt an Covid-19, hilft ihm auch die teuerste Rücktrittspolice nicht weiter, er bleibt er auf seinen Kosten sitzen. Abhilfe bieten neuerdings Extra-Corona-Policen. Der Baustein kann häufig für ein paar Euro separat abgeschlossen werden. Stiftung Warentest hat vor kurzem aufgeschlüsselt, in welchem Fall Versicherer aktuell bei einer Covid-19-Infektion zahlen (https://www.test.de). Kein Geld gibt es, wenn für die Urlaubs¬region ein Einreise¬verbot oder eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Wer aus Angst vor Anste-ckung absagt, muss die Stornokosten selbst tragen. Frühbucher sollten außerdem umgehend abklären, ob ihre gewählte Auslandskrankenversicherung pandemietauglich ist. Manche Versicherer zahlen keine Behand¬lungen, wenn für das Urlaubsziel eine Corona-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes verhängt wird.
Quelle: eigen
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