Was passiert mit dem in Österreich gebuchten Winterurlaub?

Der landesweite Lockdown lässt auch keine touristischen Einreisen zu
Österreich hat bei einer Inzidenz über 1000 den Lockdown ausgerufen. Das bedeutet auch für Touristen, das eine Einreise nach Österreich bis zum jetzt geplanten Ende des Lockdowns am 13.Dezember nicht möglich ist. Hotels und Gaststätten sind geschlossen, einige Beherbergungsbetriebe dürfen Ausnahmen zulassen, Speisen und Getränke dürfen „ to go“ bereit gehalten werden.

Da Österreichern der »Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung« erlaubt bleibt, wobei auch das Skifahren zählt, gilt das auch für Deutsche als Tagesgäste. Es gelten aber klare Regeln: https://www.austria.info/de/service-und-fakten/coronavirus-situation-in-oesterreich/ski-und-winterurlaub-in-zeiten-von-corona
Welche Skigebiete derzeit geöffnet sind bzw. wann sie (voraussichtlich) öffnen werden: https://www.austria.info/de/aktivitaeten/ski-und-wintersport/aktiver-winterurlaub/skiurlaub-in-oesterreich/skigebiete-in-oesterreich/winteropenings-und-winterclosings

Sollte der Lockdown tatsächlich am 13.Dezember enden und die Betriebe wieder öffnen, gilt für ganz Österreich die 2G-Regel, zusätzlich zum Tragen der FFP2-Masken in bestimmten Bereichen wie Gastronomie und Öffentlicher Nahverkehr.
Wenn Urlauber ihren Skiurlaub für die Zeit des Lockdowns geplant und bezahlt oder anbezahlt haben, müssen sie die volle Summe zurückerhalten, da das österreichische Hotel ja seinen Vertrag , also die Beherbergungsmöglichkeit, nicht erfüllen kann. In der Zeit danach, sieht die Sache anders aus, auch wenn das Auswärtige Amt Österreich als „Hochrisikogebiet“ ausweist. Denn das bedeutet ja „nur“, das bei der Wiedereinreise nach Deutschland Quarantäne eingehalten und ein Einreiseformular vor Grenzübertritt online ausgefüllt werden muss. Das Hotel kann seinen Vertrag erfüllen, also muss auch bezahlt werden, es gibt kein Recht auf kostenlose Stornierung der Unterkunft.

Gut dran sind allerdings Urlauber, die ihre Buchung so abgeschlossen haben, das eine kurzfristige Stornierung möglich ist. Wer ein Pauschalangebot angenommen hat, kann auf eine kostenlose Stornierung hoffen, wenn zum Zeitpunkt der Buchung die Entwicklung der Lage noch nicht absehbar war. Dann führen die erheblichen Einschränkungen zu einer Beeinträchtigung der Reise und damit zur kostenfreien Stornierung.

Wer seinen Winterurlaub über Weihnachten oder Silvester oder noch später für Österreich gebucht hat, sollte sich auf jeden Fall mit der Stornierung noch Zeit lassen: Liegt zwischen Reiseantritt und Stornierung ein Zeitraum von über 4 Wochen, werden bei einer Stornierung alle anfallenden Gebühren fällig.

Quelle: div

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