Hoteliers tauschen sich über Internet aus
Es klang nach dem großen Geschäft: Ein Unternehmer aus China will die Luxussuite eines 5-Sterne-Hotels für einen Monat anmieten. Der Rezeptionist gibt den Namen des Gastes bei einem Hotelier-Internetportal ein und stellt fest, dass der Unternehmer schon bei einigen anderen Hotels in anderen Städten die Zeche schuldig geblieben ist. Leider musste er daraufhin nach China melden, dass die Luxussuite ausgebucht ist. Guestchecker.com heisst die Plattform, auf der amerikanische Hotelbesitzer ihre Gäste speichern können. Nicht nur Zechpreller, nein , auch diejenigen, die Handtücher, Duschhauben oder Shampoos mitgehen lassen werden regristriert und selbst der Gast, der das Zimmermädchen anschnauzt oder im Nichtraucher-Zimmer einen Glimmstengel ansteckt, erhält eine Eintragung. Brav mit Adresse, Telefonnummer und Kreditkarten-Nummer können andere Hoteliers nach dem Blick auf das Portal entscheiden, ob sie nun diesem Gast ein Zimmer vermieten.
Doch auch in Europa sind schwarze Listen über Hotelgäste längst im Netz: Guestscan kümmert sich um die schwarzen Schafe in Großbritannien und „Elitebook“ will jetzt spanische Hoteliers vor Gästen mit „Mitnahme-Mentalität“ warnen.
Deutsche Datenschützer sind entsetzt und halten das Angebot im Zuge der harmonisierten Datenschutzgesetze in Europa zumindest für mehr als zweifelhaft, schließlich steht das berechtigte Interesse der Hoteliers nur bei Zechprellern über der Schutzwürdigkeit des Einzelnen. Vergleichbare Seiten deutscher Hoteliers sind dem Bundesbeauftragten für Datenschutz nicht bekannt.
Christopher Lück, Pressesprecher des Hotelverbandes Deutschland beeilt sich auch gleich, klarzustellen, dass es solche Seiten in Deutschland nicht gibt: „Die Gründe dagegen liegen auf der Hand: Mal von allen Einwendungen aus Sicht des Datenschutzes abgesehen: Welche Rückschlüsse könnte ein Hotelier für seine tägliche Praxis aus einer solchen Datenbank schon ziehen? Wollte man dort gelistete Gäste von der Nutzung aller Buchungsportale ausschließen? Kann es verbindliche, belastbare Kriterien in eine solche Datenbank hinein - und auch wieder heraus - geben? Der Mehrwert eines solchen Gästebewertungssystems erschließt sich uns jedenfalls nicht.“
Die Crux daran, liegt ähnlich wie in der NSA-Affäre im Terminus „ in Deutschland“.
Ob spanische Hotels und vor allem Hotelketten, auch die amerikanischen, die einschlägigen Portale im Ausland ebenfalls nutzen oder womöglich sogar eigene betreiben, darüber ist nichts bekannt. Es würde auch äußerst schwierig werden, trotz der Daten-Auskunftspflicht, die deutsche Hotelbetreiber gegenüber ihren deutschen Kunden haben, herauszufinden, ob und was auf den Servern außerhalb Deutschlands an Informationen hinterlegt sind.
Auch Anke Cimbal, Direktorin für Unternehmenskommunikation der Best Western Hotels in Deutschland, betont, dass es bei den deutschen Häusern keine schwarzen Listen gibt und sie auch keinem der Häuser empfehlen würde, sich an solchen Plattformen zu beteiligen. Zechprellerei und Kreditkartenmissbrauch werden in der Regel den Strafverfolgungsbehörden gemeldet und über diesen Weg auch wiederum den Hotels mitgeteilt, eine weitere Katalogisierung „unangenehmer Gäste“ sei nicht notwendig und auch nicht geplant.
Über Häuser außerhalb Deutschlands und speziell in den USA kann sie dazu keine Auskünfte erteilen. Von anderen großen internationalen Hotelketten war zu diesem Thema nichts zu erfahren, ebensowenig von großen deutschen Reiseveranstaltern, die ihre Gäste weltweit in große und kleine Hotels einbuchen.
Quelle: eigen
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