Geld futsch und auch die Unterbringung
Mallorca greift bei illegalen Ferienwohnungen durch
Da wird eine nette Ferienwohnung im Internet in Strandnähe von Palma de Mallorca zum fairen Preis angeboten. Kaum angekommen, die Schlüssel gerade vom Makler ausgehändigt und die restliche Summe gezahlt, stehen plötzlich Fahnder des balearischen Tourismusministeriums vor der Tür, beschlagnahmen die Schlüssel samt Wohnung und fordern die Urlauber auf, umgehend das Appartment zu räumen.
Spanien hat ein neues Urlaubsvermietungsgesetz und speziell auf Mallorca üben die Hoteliers viel Druck auf die Regionalregierung aus, dieses Gesetz auch umzusetzen. Nach dem Gesetzestext kann für freistehende Häuser eine Lizenz beantragt werden, die touristische Vermietung von Apartments ist illegal. Das Objekt darf nicht mehr als zwölf Schlafplätze haben und für drei Schlafplätze muss jeweils ein Bad zur Verfügung stehen. Wie diese im Haus verteilt sind, spielt dabei zunächst keine Rolle. Es kann sich also um eine einheitliche Wohneinheit oder um mehrere Wohnungen handeln.
Nicht zulässig ist, in einem Haus zur gleichen Zeit an mehrere Parteien zu vermieten. Selbst mehrere Wohnungen müssen demnach immer als Einheit angeboten und vermietet werden.
Darin liegt auch schon das Hauptproblem der Neuregelung: Viele Immobilienbesitzer haben eine
Eigentumswohnung in einem größeren Wohnhaus mit sechs, acht oder mehr Wohneinheiten.
Doch genau diesen Bereich lässt das Tourismusrahmengesetz vorerst außen vor und die gängige Praxis bleibt umstritten. Solche Wohnungen halten die meisten Experten nach neuem Recht nicht für genehmigungsfähig.
Alle Wohnungen, die in Internetportalen angeboten werden, sind nach dem neuen Mietgesetz illegale Angebote, wenn sie im Zusammenhang mit „Reise“ oder „Urlaub“ beworben werden. Darauf weist Juan Franch Fluxá, Professor für Reiserecht und Autor von Publikationen zum Thema Ferienvermietung deutlich hin:“ Die Online-Vermarktung von Apartments und Wohnungen ist verboten – und darunter fällt ein großer Teil der Angebote bei Airbnb.“
Werden solche Wohnungen angeboten oder auch Häuser, die nicht den Vorgaben des spanischen Gesetzes entsprechen, drohen drakonische Strafen für den Besitzer, die bis zu einer Geldbuße von über 400.000 Euro führen können. Nach wie vor scheint das Strafmaß allerdings wenig Eindruck bei Vermietern und Vermittlern zu hinterlassen: Nach lokalen Zeitungsberichten werden bei 12.000 Objekten von 30 Vermittlern und Portalen nur etwa bei 10 Prozent die Bestimmungen erfüllt.
Dagegen will die balearische Regierung nun verschärft vorgehen und hat die Anzahl der Inspektoren deutlich aufgestockt. Die Konsequenz für Nutzer der Angebote ist dabei nicht weniger drastisch: Tauchen die Inspektoren auf und entdecken Missstände, werden die Touristen aufgefordert, die Wohnung umgehend zu verlassen. Das bezahlte Geld ist damit auch meist perdu.
Schützen kann sich der Tourist nur kaum davor, auf illegale Angebote hereinzufallen. Das balearische Tourismusministerium bereitet eine Schwarze Liste mit Websites vor, auf denen Apartments illegal zur Ferienvermietung auf Mallorca angeboten werden. Das hat Tourismusminister Jaime Martínez jetzt angekündigt.
Quelle: Mallorcazeitung
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