Bundesgerichtshof untersagt gängige Praxis von Reiseportalen
Sie sollen ein Häkchen setzen, dass Sie ausdrücklich auf die angebotene Reise- oder Reiserücktrittsversicherung verzichten und zur Not alle Kosten selber tragen? Solche Forderungen finden sich häufig auf Reiseportalen. Dafür locken einfache Buttons zum Klicken, die die Schutzleistung schon inkludiert haben. Diese Praxis hat jetzt der Bundesgerichtshof, BGH, untersagt, da sie gegen die europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung verstösst ( AZ: I ZR 160/15). Online-Anbieter müssen den Kunden die freie Entscheidung für oder gegen eine Reiseversicherung lassen und dürfen Zusatzkosten nicht verschleiern.
Ausgelöst wurde das Verfahren durch Verbraucherschützer, die bei den Betreibern der Reiseplattform opodo.de kritisierten, Reiseversicherungen rechtswidrig aufzudrängen. Dabei wurde auch, wie der Internetdiesnt „heise online“ meldet, durch grafische Hervorhebungen mehrfach dazu aufgefordert, zur Vermeidung hoher Kosten, doch eine Versicherung zusätzlich abzuschließen.
Mit dem Urteil verbot der Bundesgerichtshof auch noch den Aufschlag einer Servicepauschale auf dem Portal, die bei Auswahl bestimmter Zahlungsmittel fällig wurde. Nur Kunden, die mit einer bestimmten Kreditkarte zahlten, mussten nicht mehr zahlen. Trotzdem zeigte die Trefferliste zunächst automatisch die niedrigen, nur für diesen Variante geltenden Kosten an.
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