Auswärtiges Amt geht auch auf eigenen Schwierigkeiten ein
Nach der Eskalation zwischen der türkischen und der holländischen Regierung hat sich auch der Ton zwischen dem Staatspräsidenten Erdogan und der deutschen Bundeskanzlerin verschärft. Das Auswärtige Amt weist daher auf seinen Seiten auf die erhöhte Gefahr hin, in denen sich Türkeireisende befinden könnten: „ Am 16. April 2017 wird in der Türkei ein landesweites Referendum über Verfassungsänderungen stattfinden. Im Zuge des Wahlkampfes muss mit erhöhten politischen Spannungen und Protesten gerechnet werden, die sich auch gegen Deutschland richten können. Hiervon können im Einzelfall auch deutsche Reisende in der Türkei betroffen sein.“
Auch auf Fälle von deutschen Staatsangehörigen, die im Februar dieses Jahres an den beiden Istanbuler Flughäfen die Einreise in die Türkei ohne Angabe genauer Gründe verweigert, wird verwiesen. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten.
Gleichzeitig weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass „ unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.“
Es wird auch dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden.
Alle Warnhinweise zur Türkei unter: https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html?nn=555292?nnm=555292
Quelle: Auswärtiges Amt
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