Flug-Vorverlegung berechtigt zur kostenfreien Stornierung
Da hat ein Vater mit seinem Kind eine Urlaubsreise in die Türkei gebucht mit einem geplanten Abflug um 16.00 Uhr nachmittags. Am Vortag wurde er schließlich von seinem Reiseveranstalter darüber informiert, dass der Abflug auf 5.45 Uhr morgens vorverlegt wurde. Daraufhin stornierte der Vater die Reise. Der Reiseveranstalter forderte daraufhin 95 Prozent des Reisepreises als Rücktrittsgebühr – mit Zinsen und Gebühren mehr als 2.000 Euro.
Das Amtsgericht Fürth wies die Klage jedoch ab( Aktenzeichen 330 C 1447/16 ): Der Vater des Kleinkindes habe unter diesen Umständen ohne Zahlungspflichten kündigen dürfen. Der Angeklagte hätte einen Reisetag verloren, da er schon einen Tag früher hätte packen müssen und dem Kind wäre die Nachtruhe genommen worden. Daraufhin nahm die klagende Reisefirma ihre Berufung gegen ein erstes Urteil des Amtsgerichts Fürth aus dem Jahr 2016 zurück
Share on Facebook
Highlight
Der Golf Club Baden-Baden im Test Kaum ein Golfplatz in Süddeutschland verbindet Natur, Geschichte ... [mehr]
Top Stories
Was der Euro in Urlaubsländern 2026 wert ist Ein Euro ist nicht überall gleich viel wert: Je nach ... [mehr]
Ungarns unbekannte Unterwelt Statt im Sommer im Meer abzutauchen, lohnt sich in Ungarn auch eine Re... [mehr]
Einchecken im Ersten Sauerteighotel „Grand Dough“ in Kiel Wie überlebt mein Sauerteig vier Woche... [mehr]
Besuch der südlichen Toskana Wir freuen uns auf unser Landhaus im Olivenhain. Laut Navi ist es nic... [mehr]
Empfohlene Beiträge
Suche
Werbung