Morgenstund‘ hat Stornogrund


Flug-Vorverlegung berechtigt zur kostenfreien Stornierung
Da hat ein Vater mit seinem Kind eine Urlaubsreise in die Türkei gebucht mit einem geplanten Abflug um 16.00 Uhr nachmittags. Am Vortag wurde er schließlich von seinem Reiseveranstalter darüber informiert, dass der Abflug auf 5.45 Uhr morgens vorverlegt wurde. Daraufhin stornierte der Vater die Reise. Der Reiseveranstalter forderte daraufhin 95 Prozent des Reisepreises als Rücktrittsgebühr – mit Zinsen und Gebühren mehr als 2.000 Euro.
Das Amtsgericht Fürth wies die Klage jedoch ab( Aktenzeichen 330 C 1447/16 ): Der Vater des Kleinkindes habe unter diesen Umständen ohne Zahlungspflichten kündigen dürfen. Der Angeklagte hätte einen Reisetag verloren, da er schon einen Tag früher hätte packen müssen und dem Kind wäre die Nachtruhe genommen worden. Daraufhin nahm die klagende Reisefirma ihre Berufung gegen ein erstes Urteil des Amtsgerichts Fürth aus dem Jahr 2016 zurück

Quelle:

zurück


Share on Facebook

Highlight

Mit einem Big Apple Greeter auf Entdeckungstour durch New York New York City ist wundervoll. Volle... [mehr]


Top Stories

Der Royal Golf Club Marrakesch im Test Der Royal Golf Marrakech ist der zweitälteste Golfplatz des ... [mehr]


  Bad Kreuzen in Oberösterreich   Bad Kreuzen, auf den ersten Blick ein kleiner unscheinbarer Ort... [mehr]


Kulinarische Tour durch Nürnberg Nürnberg zählt zu den geschichtsträchtigsten deutschen Städten... [mehr]


Versteckte Juwelen der chinesischen Millionenmetropole Wer an Hongkong denkt, hat für gewöhnlich d... [mehr]


Empfohlene Beiträge

Die besten Laufhotels weltweit Golfhotels kennt jeder, doch gibt es so etwas auch für Läufer? Un... [mehr]


Alle von uns bisher getesteten Golfkurse Europa: Bulgarien: Lighthouse Golf Kap ... [mehr]



Suche


Werbung

Martin Gräber
Budapester Straße 7
81669 München
Oliver König
Am Hellenberg 2
61184 Karben
Mojtaba Faraji
Frohschammerstr. 4
80807 München
eXTReMe Tracker