Wenn das Fluggepäck fehlt oder beschädigt ist


Fluggastrecht-Servicedienstleister bietet neuen Service
Es ist der Albtraum eines jeden Passagiers: Das Gepäckband dreht sich und dreht sich und dreht sich und mit jeder Runde, die es nimmt, wird der bange Verdacht zur sicheren Gewissheit: Der eigene Koffer ist nicht da! Doch auch wenn der Ärger groß ist, besteht kein Grund zur Panik: Denn wenn das aufgegebene Gepäck verloren geht oder fehlgeleitet wird, hat der Verbraucher Anspruch auf Entschädigung und Unterstützung seitens der Airline. Doch sich im Dschungel des Reiserechts zu Recht zu finden, ist gar nicht so einfach. Deshalb unterstützt FairPlane als erster und einziger Anbieter in seinem Segment geschädigte Passagiere ab sofort mit seinem neuen Gepäck-Service: Bei verspätetem, verlorenem oder beschädigtem Gepäck können sich Fluggäste ab Mai 2018 an den marktführenden Anbieter für Fluggastrechteservices wenden. Der Vorteil: das Kosten- und Prozessrisiko trägt das Unternehmen, dem Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten. Im Erfolgsfall behält FairPlane eine Provision, abhängig vom Entschädigungsbetrag der erstrittenen Gesamtsumme, ein.
Dass ein Passagier Anspruch auf Unterstützung und Entschädigung bei verlorenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck hat, regelt das Montrealer Übereinkommen bzw. das Warschauer Abkommen, welche die Haftungsfragen im internationalen und zivilen Luftverkehr festhalten. Darunter fallen neben den Regelungen zur Personenbeförderung auch das Reisegepäck und der Gütertransport. Das Montrealer Übereinkommen legt fest, dass die Fluggesellschaften für das Gepäck des Passagiers haften und im Falle des Gepäckverlustes oder einer Beschädigung eine Entschädigung von etwa 1.300 Euro, an den Geschädigten zu entrichten ist.
 
Generell ist die Vorgehensweise bei Gepäckverlust oder -Beschädigung klar festgelegt: Der erste Schritt ist bereits am Flughafen zu tun: Wenn der Passagier sein Gepäck nicht oder beschädigt erhält, ist der Schaden unverzüglich am Lost & Found-Schalter sowie am Schalter der jeweiligen Fluglinie zu melden. Unter Vorlage des Baggage Tags, also jenes Aufklebers, den ein Fluggast als Nachweis bei der Gepäckaufgabe erhält, wird im sogenannten PIR Formular der Schaden schriftlich angezeigt. Dieses Formular dient dem Fluggast als Nachweis für das rechtzeitige Melden des Schadens, denn für diesen gilt es Fristen einzuhalten: Verspätetes Gepäck muss innerhalb von 21 Tagen nach Rückerhalt des Koffers gemeldet werden, verlorenes Gepäck muss innerhalb von zwei Jahren angezeigt werden. Durch das Ausfüllen des PIR Formulares gilt der Schaden als gemeldet. Bei beschädigtem Gepäck sind die Fristen deutlich kürzer: Hier muss der Passagier innerhalb von sieben Tagen den Schaden angeben. Da die Fristen recht kurz sind, empfiehlt es sich daher den Flughafen erst zu verlassen, wenn per PIR-Formular der Koffer als nicht erhalten oder beschädigt gemeldet ist. Hat der Passagier den Schaden rechtzeitig gemeldet, kann er im Anschluss FairPlane mit der Bearbeitung seines Falls beauftragen. Damit FairPlane den Anspruch auf Entschädigung prüfen kann, muss sich der Verbraucher zunächst im Kundenbereich von FairPlane registrieren und einige Daten und Informationen angeben bzw. hochladen. Beides kann einfach und unkompliziert online erledigt werden. Es empfiehlt sich zudem, alle Unterlagen noch direkt im Urlaub hochzuladen, so können eventuelle Belege nicht versehentlich verloren gehen. Sobald alle benötigten Informationen in der Eingabe-Maske eingetragen sind, kann der Kunde FairPlane den Auftrag erteilen.
 
Damit ein Anspruch auf Entschädigung möglichst erfolgreich durchgesetzt werden kann,sollte auch beachtet werden, das bei der Anschaffung von Ersatzkäufen, die ihm bei einem verlorenen Gepäck zustehen, der Kunde eine Schadenminderungspflicht hat. Das bedeutet, dass alle Anschaffungen nur von „mittlerer Güte“ sein und damit nur im mittleren Preissegment liegen dürfen. Der Passagier sollte zudem alle Rechnungsbelege als Nachweis aufbewahren. Im Falle eines beschädigten Gepäcks empfiehlt es sich zudem den Schaden noch am Flughafen mit Fotos zu dokumentieren. Ebenfalls wichtig zu wissen: Schmuck und Wertgegenstände sollten entweder immer im Handgepäck mitgeführt werden oder im aufgegebenen Gepäck zusätzlich versichert sein. Dies kann durch eine entsprechende Wertedeklaration beim Einchecken erfolgen, denn andernfalls ist die verschuldensunabhängige Haftung der Fluglinie auf circa 1.300 Euro begrenzt. Nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung durch die Fluglinie entfällt diese Obergrenze.
 
Weitere Informationen zum Gepäck-Service unter: https://www.fairplane.de/gepaeck-entschaedigung

Quelle: Fairplane

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