Ab 1. Januar 2019 gelten neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen
Wer zu einer Dienstreise antritt, kennt das Problem: Nicht immer stimmen die Sätze, die steuerlich geltend gemacht werden können mit der Wirklichkeit überein. Das Bundesfinanzministerium hat daher die Übernachtungs- und Pflegepauschalen für Geschäftsreisende neu festgelegt. Griechenland-Reisende können sich ab 1.Januar auf eine Erhöhung der Übernachtungspauschale von 50 Prozent freuen, pro Nacht dürfen im neuen Jahr 135 Euro statt bisher 89 Euro geltend gemacht werden. Länder, die in der vom Bundesfinanzministerium aufgestellten Liste nicht vertreten sind, müssen nach dem Satz für Luxemburg abgerechnet werden, das sind derzeit 130 Euro für die Übernachtung, 47 Euro für die ganztägige Verpflegung und 32 Euro für unter 8 Stunden sowie am An- und Abreisetag. Die ganze Liste gibt es unter
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2018-11-28-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Quelle: Bundesfinanzministerium
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