Türkisches Parlament beschließt Übernachtungssteuer
Die türkische Tageszeitung Sözcü berichtet, dass das türkische Parlament die Einführung einer Übernachtungssteuer beschlossen hat, die abhängig ist von der Art und Qualität der Unterkunft.
So wird bei einer Übernachtung im Fünf-Sterne-Hotel der Höchstbetrag von 18 Türkischen Lira fällig, was umgerechnet etwa 2,50 Euro entspricht. Den Höchstbetrag müssen auch Besucher von Fünf-Sterne-Feriendörfern, Boutiquehotels und weiteren besonderen Unterkünften entrichten. Damit verteuert sich der Türkei-Urlaub für diese Gäste um 17 Euro 50 für die Woche. Übernachtungsgäste in Vier-Sterne-Hotels zahlen jeweils zwölf Lira (1,88 Euro) pro Nacht, im Drei-Sterne-Hotel werden neun Lira (1,41 Euro) fällig. Wer in Hotels mit einem oder zwei Sternen, in Motels, Pensionen, Aparthotels oder auf Campingplätzen nächtigt, zahlt den Mindestbetrag in Höhe von sechs Lira (rund 0,80 Euro) pro Nacht. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, die von der Steuer befreit sind.
Gleichzeitig beschloß das Parlament, das diese Steuer jährlich um 20 Prozent steigen soll, schon ab dem kommenden Jahr. Wie genau die Steuer erhoben wird, ist noch unklar. Das türkische Parlament hat jedoch beschlossen, das Geld direkt vom Bürger einzuziehen, statt über die Unterkünfte abzurechnen. Ebenso unklar ist, wofür die Mehreinnahmen verwendet werden, ob sie in die touristische Infrastruktur investiert oder für den Militäreinsatz in Syrien genutzt werden.
Quelle: Check 24.de
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