Pass weg, Geld gestohlen, Arm gebrochen

Wer hilft bei Problemen im Ausland?
Geht bei Reisen in die Ferne viel schief, geraten Urlauber schnell in Panik. Was in der Aufregung oft aus dem Blick gerät: Die Botschaften oder Konsulate der Bundesrepublik Deutschland sind in vielen Fällen erste Anlaufstelle. Allerdings können sie nicht alle Probleme lösen. Fünf Beispiele, was im Notfall geht – und wo die konsularische Hilfe für die eigenen Bürger an ihre Grenzen stößt.
Katastrophe 1: Der Pass ist weg
Wer diesen Schreckmoment bei der Auslandsreise erlebt, sollte sofort ins nächstgelegene deutsche Konsulat marschieren. Dort können Bundesbürger Hilfe erwarten – und zwar auch dann, wenn sie kein zweites amtliches Dokument wie den Personalausweis noch eine Kopie des verschwundenen Reisepasses dabei haben. Die Vertretung stellt Kontakt zur zuständigen Meldestelle in Deutschland her. Eilige bekommen dann einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausgestellt. Das Not-Dokument reicht für die Rückreise in der Regel aus. Haben Urlaub noch ein paar Tage Zeit, kriegen sie einen vorläufigen Reisepass ausgestellt.
Katastrophe 2: Das Geld ist weg
Betroffene sollten sich an die nächste Botschaft wenden, wenn sie die Sprache des Gastlandes nicht sprechen. Dort gibt es Rat, wie man sich von Freunden oder Verwandten schnell und sicher Geld schicken lassen kann, etwa über Transferdienste wie Moneygram oder Western Union. Nur dann, wenn gar niemand erreichbar ist, leiht die Botschaft ihren Bürgern Geld für die Rückreise. Sonst nicht.
Katastrophe 3: Unfall oder schlimme Krankheit
Auch hier hilft die deutsche Botschaft. Sie empfiehlt Kliniken und Ärzte in der Fremde. In Ausnahmefällen kann sie selbst die Behandlungskosten vorstrecken und einen Rücktransport in die Heimat organisieren.
Katastrophe 4: Keine Ein- oder Ausreise
So mancher Bundesbürger hat Probleme bei der Ein- oder Ausreise und sitzt plötzlich am Flughafen fest. In solchen Fällen kann das Konsulat nur begrenzt weiterhelfen. Es hat zumindest den Auftrag, zwischen dem gestrandeten Reisenden und den Behörden zu vermitteln. Ob die Weiterreise letztlich gelingt, entscheidet aber das Reiseland.
Katastrophe 5: Festnahme und Verhaftung
Auch hier ist das Konsulat Anlaufstelle. Aber: Betroffene Bürger können kein Rundumsorglos-Paket oder gar eine schnelle Problemlösung erwarten. Kein Konsulat kann jemand raushauen, der in Haft sitzt. Es wird versuchen, den Kontakt zu den Polizeibehörden vor Ort herzustellen und zu vermitteln. Ob eine Weiterreise klappt, entscheidet das Gastland.
Weitere Infos zum konsularischen Service: https://www.auswaertiges-amt.de, „Sicher Reisen“ anklicken.

Quelle: eigen

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