Gericht in Wien legt Verweildauer zur Nutzung fest
In der österreichischen Hauptstadt Wien hat es das Vermietungsportal AirBnB besonders schwer. Schon der Oberste Gerichtshof Österreichs hat eine richtungsweisende Entscheidung (5 Ob 59/14 h) getroffen, die die Rechte der Vermieter einschränkt. Bereits die Nutzung einer einzigen Eigentumswohnung in einem Wohnhaus als Ferienappartement gilt demnach als Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer. Das Gericht legte fest, dass eine Vermietung bis 30 Tage zu touristischen Zwecken unzulässig ist.
Ein Hausbewohner fühlte sich dennoch so gestört, dass er erneut vor Gericht zog, um klären zu lassen, ab welchem Zeitraum eine AirBnB- Vermietung nicht als „zu touristischen Zwecken“ zu rechnen ist. Das Wiener Bezirksgericht urteilte, dass Airbnb-Mieter künftig mindestens 180 Tage bleiben müssen. Das Argument der Vermieterin, wonach nicht nur Touristen, sondern auch Personen, die in Wien gearbeitet haben, die Unterkunft benutzt haben, änderte an der Entscheidung nichts. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Quelle: Kurier
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