Streik noch lange keine höhere Gewalt

Ryanair verliert vor Gericht
Eine Fluggesellschaft muss alles Zumutbare unternehmen, um die Streichung eines Fluges zu verhindern. Das hat jetzt das Landgericht Frankfurt am Main festgelegt und damit, dass Passagieren bei einem Flugausfall aufgrund eines Pilotenstreiks eine Entscha?digung nach EU-Fluggastrechteverordnung zusteht. Das Urteil (Aktenzeichen 2-24 O 117/18) wurde nach einer Klage eines Flugastrechteportals gegen das irische Flugunternehmen Ryanair gesprochen.
Hintergrund war der Pilotenstreik im Jahr 2018, dem viele Flüge zum Opfer fielen. Obwohl der Billigflieger Passagieren Geld zurückzahlte oder umbuchte, wollten enttäuschte Bucher Entschädigung, die nach EU-Fluggastrechteverordnung gestrandete Fluggäste zustehen. Die verweigerte Ryanair mit der Begründung , der Pilotenstreik sei ein außergewöhnlicher Umstand und falle somit nicht unter die EU-Regeln. Das Fluggastrechteportal Flightright klagte und erhielt nun in Frankfurt am Main Recht.

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