Kündigung bei tageweiser Untervermietung


Bundesgerichtshof dämpft Online-Portale
Die Online-Portale verheissen das schnelle Geld auch für Mieter: Verreisen Sie doch zur Oktoberfestzeit und vermieten Sie in dieser Zeit Ihre Wohnung in München. Der Urlaub kostet Sie dann nichts, wahrscheinlich gibt’s noch ein paar Euro obendrein.
Damit ist wohl Schluss, wenn der Vermieter nicht ausdrücklich dieser Art der Untervermietung zustimmt. Der Bundesgerichtshof erklärte in seinem Urteil vom 8.Januar 2014, dass selbst wenn eine Erlaubnis zur generellen Untervermietung von Wohnungen vorliegt, eine Untervermietung an beliebige Touristen tageweise nicht statthaft ist (AZ: VIII ZR 210/13 ), da sie sich von einer gewöhnlich auf gewisse Dauer angelegte Untervermietung unterscheidet.
Online-Portale wie AirBnB oder Wimdu dürften über diese Entscheidung alles andere als begeistert sein.
Weitere Informationen unter: http://juris.bundesgerichtshof.de

Quelle: Bundesgerichtshof

zurück


Share on Facebook

Highlight

Der Golf Club Baden-Baden im Test Kaum ein Golfplatz in Süddeutschland verbindet Natur, Geschichte ... [mehr]


Top Stories

Was der Euro in Urlaubsländern 2026 wert ist Ein Euro ist nicht überall gleich viel wert: Je nach ... [mehr]


Ungarns unbekannte Unterwelt Statt im Sommer im Meer abzutauchen, lohnt sich in Ungarn auch eine Re... [mehr]


Einchecken im Ersten Sauerteighotel „Grand Dough“ in Kiel Wie überlebt mein Sauerteig vier Woche... [mehr]


Besuch der südlichen Toskana Wir freuen uns auf unser Landhaus im Olivenhain. Laut Navi ist es nic... [mehr]


Empfohlene Beiträge

Die besten Laufhotels weltweit Golfhotels kennt jeder, doch gibt es so etwas auch für Läufer? Un... [mehr]


Alle von uns bisher getesteten Golfkurse Europa: Bulgarien: Lighthouse Golf Kap ... [mehr]



Suche


Werbung

Mojtaba Faraji
Frohschammerstr. 4
80807 München
Martin Gräber
Budapester Straße 7
81669 München
Oliver König
Am Hellenberg 2
61184 Karben
eXTReMe Tracker