Abu Dhabi
Camper
Lago Maggiore
Was geht derzeit für Reisemutige
Von wegen „ich bin dann mal weg“: Wer von unbeschwerten Urlaubstagen am Meer träumt und aktuell Reisepläne schmiedet, ist schnell ernüchtert. Mallorca, Portugal, Dänemark und die Bahamas sind zwar wieder offen. Wer woanders hin möchte, ob nah oder fern, braucht gute Nerven. Das Wirrwarr an Quarantäne-, Test- und Risikobestimmungen plus Rückreiseanmeldungen ist groß. Traumziele wie Thailand haben sich ganz abgeschottet. Urlaub im eigenen Land, campen, mit dem Wohnmobil oder über Plattformen wie Airbnb verreisen ist weitgehend unmöglich. Wo Urlaub trotz Corona momentan möglich ist – und was Reiselustige beachten sollten.
Was gilt jetzt eigentlich?
Ein Reiseverbot ins Ausland gibt es derzeit nicht. Zwar denkt die Bundesregierung darüber nach, doch zweifeln Rechtsexperten an der Durchführbarkeit eines Reiseverbots. „Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sind als Gefahrenhinweise zu betrachten“, betont Birgit Brümmel, Expertin von Stiftung Warentest in Berlin. Jeder Urlauber ist selbst dafür verantwortlich, sich noch vor einer Buchung über mögliche Einreiseverbote, Auflagen oder Quarantäneregelungen nach Einreise schlau zu machen. Genau das macht die Ferienplanung zurzeit so schwer. Dazu kommt: Wer weiß schon, ob etwa Italien, Ägypten, Curacao, Dubai oder Malta momentan als Risikoländer eingestuft sind, als Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiete – oder ob die Lage schon wieder entspannt ist?
Das muss ebenfalls vor Abreise geklärt sein. Nur so wird Reisenden klar, ob sie bei der Rückkehr zum Testen oder zusätzlich auch zur Isolation daheim verpflichtet sind. Das Robert-Koch-Institut informiert dazu (https://www.rki.de). Wer in einem Risikogebiet in Urlaub war, muss sich vor der Heimkehr auf https://www.einreiseanmeldung.de registrieren. Die digitale Einreiseanmeldung muss bei der Grenzkontrolle etwa am Flughafen gezeigt werden. Zugleich wird das Gesundheitsamt informiert, dass Quarantänepflicht vorliegt, so der Automobilclub ADAC.
Was geht relativ unkompliziert einfach?
Auch wenn nicht mehr die ganze Welt offensteht, finden kurzentschlossene Reiselustige aktuell durchaus attraktive Ziele. Island, Französisch-Polynesien oder Martinique gelten unter anderem als risikofrei. Die Bundesregierung hat auch die Reisebeschränkungen für die Balearen und andere Regionen in Spanien, für Teile Finnlands und Kroatiens, für Portugal und die Azoren, für Dänemark, die Halbinsel Istrien an der kroatischen Adriaküste sowie für die Bahamas in der Karibik aufgehoben. Für alle, die über Ostern noch einen bezahlbaren Flug nach Mallorca, Ibiza oder Menorca ergattern, heißt das beispielsweise konkret: Keine Quarantäne mehr bei Einreise. Spanien verlangt einen negativen Corona-Test bei Eintritt ins Land. Ganz ohne Auflagen geht es aber auch auf „Malle“ & Co nicht, wie Ellen Madeker vom Spitzenverband der Deutschen Reisewirtschaft (DRV) erläutert. Restaurants und Bars müssen bereits um 17 Uhr schließen, überall auf den Inseln herrscht strenge Maskenpflicht. Hotels sind angehalten, nur Zimmerbuchungen von Urlaubern aus einem gemeinsamen Haushalt anzunehmen. Und: Vor dem Heimflug nach Ostern sollen Fluggesellschaften am Airport testen.
Was wird schwierig?
Sich ins Auto setzen und in europäische Nachbarländer wie Italien, Frankreich oder Österreich brausen, ist zwar möglich. Der Spaßfaktor dürfte sich aber stark in Grenzen halten. In Frankreich und Italien gelten Einreisebeschränkungen, nächtliche Ausgangssperren, Lokale und Hotels sind geschlossen. Nach der Rückkehr sind Test, Quarantäne und Meldepflicht angesagt. Vor der Einreise nach Österreich müssen sich Bundesbürger aktuell online registrieren, einen negativen Corona-Test sowie ein Quarantäne-Formular dabei haben, so der ADAC. Für Flugreisen zu klassischen Badezielen wie Türkei, Ägypten, Dubai müssen Reisewillige ebenfalls jede Menge Einreise- wie Ausreise-Hürden in Kauf nehmen. In Griechenland ist eine 7-tägige Quarantäne im Hotel Pflicht. Erst ab Mitte Mai will das Land die Beschränkungen für Touristen lockern. Destinationen wie Hong-Kong, Singapur, Japan, Australien oder Neuseeland schotten sich fast komplett ab. Auch Thailand ist für Touristen momentan problematisch: Nur wer eine überwachte Quarantäne in einem Hotelzimmer über sich ergehen lässt, darf ins Land.
Was, wenn ich doch buche?
Wer ins Ausland möchte, sollte nicht individuell buchen, sondern Pauschalreisen vorziehen, betont Verbraucherschützerin Brümmel. Das mindert Risiken. Denn: Sagt der Veranstalter die Pauschalreise ab, muss er dem Kunden den gezahlten Reisepreis komplett erstatten. Individualreisende sind im Vergleich dazu klar im Nachteil. Wer seinen Urlaub auf eigene Faust zusammenstellt, also zum Beispiel das Hotel oder die Ferienwohnung direkt bucht und dann den Flug separat, steckt bei Problemen selbst in der Verantwortung - und bleibt am Ende häufig auf seinen Kosten sitzen. Das gilt auch, sollte das Hotel oder die Fluggesellschaft in diesem Jahr wider Erwarten insolvent gehen. Wer jetzt schon für den Sommer bucht, sollte sich genau informieren, bis zu welchem Zeitpunkt ein kostenfreies Rücktrittsrecht greift.
Was gilt für Wohnmobil und Airbnb?
Während Auslandsreisen unter Auflagen durchaus möglich sind, ist Urlaub im eigenen Land nach wie vor unmöglich. Hotels und Anbieter von Ferienwohnungen dürfen keine Buchungen von Touristen annehmen. Auch Campingplätze sind bundesweit geschlossen. Wer mit seinem Wohnmobil verreisen möchte, darf das innerdeutsch zwar tun. Mehr als Tagesausflüge sind aber wohl nicht drin – auch wenn das Parken und Übernachten im Wohnmobil nach Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung sehr wohl erlaubt ist. Hier kollidieren öffentliches Recht und Infektionsschutzregeln. Eine heikle Sache ist auch das Anmieten privater Wohnungen und Zimmer über Plattformen wie Airbnb & Co. Wer verreisen will, aber nicht ins Hotel darf, könnte ja auf die Idee kommen, sich privat einzuquartieren. Das ist in diesen Corona-Zeiten aber nur Geschäftsreisenden erlaubt. Die auf den Plattformen gemeldeten Vermieter sind verpflichtet, private Gäste abzulehnen. Wie sie Touristen tatsächlich von Geschäftsreisenden unterscheiden, ist in der Regel ihnen überlassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Quelle: eigen
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