Welche Regelungen während der Pandemie gelten
Auch wenn aufgrund eines angeordneten Lockdowns nur reduziert oder gar nicht gearbeitet werden kann und Kurzarbeitergeld erhalten, können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch in der Zeit der Kurzarbeit Urlaub nehmen. Dies erklärte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Anfrage. Der Urlaub muss vom Arbeitgeber mit Urlaubsentgelt in der üblichen Höhe vergütet werden.
Allerdings gelten auch hier Einschränkungen: da ein Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld nur dann erhält, wenn damit ein Abbau von Arbeitsplätzen vermieden werden kann, muss er alles notwendige dafür tun, um einen Arbeitsausfall im Betrieb zu verhindern. Dazu gehört in bestimmten Fällen, dass Beschäftigte ihren Urlaub nehmen müssen. Diese Regelung greift vor allem, wenn noch übertragbare Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr bestehen. Vorrangige Urlaubswünsche zur anderweitigen Nutzung des Resturlaubs wehren dabei dem Einsatz des Urlaubs zum Verhindern des Arbeitsausfalls im Betrieb nicht ab. Allerdings hat die Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2020 wegen der Corona-Pandemie darauf verzichtet, die Einbringung von Erholungsurlaub einzufordern.
Für das laufende Jahr sieht das allerdings anders aus: Ab dem 1.Januar muss zur Vermeidung von Kurzarbeit der Erholungsurlaub wieder eingebracht werden. Besteht aber für einen Betrieb eine Urlaubsplanung für das laufende Jahr, darf der Urlaub zu den geplanten Zeiten eingebracht werden.
Wichtig für Arbeitnehmer ist in diesem Zusammenhang auch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ( AZ: 6 Sa 824/20). Die Richter haben sich damit beschäftigt, wie Urlaubsansprüche zu werten sind, wenn die Kurzarbeit auf Null sinkt, das heißt , der Arbeitnehmer in dieser Zeit überhaupt nicht arbeitet. In ihrer Entscheidung legten die Richter fest, das in der Zeit in der die Beschäftigung komplett ruht, auch keine Urlaubsansprüche entstehen. Im Klartext heißt das, daß sich der Jahres-Urlaub anteilig zur Zeitspanne der Null-Kurzarbeit verringert.
https://www.tageskarte.io/zahlen/detail/welche-urlaubsregeln-bei-kurzarbeit-gelten.html?utm_campaign=nl4254&utm_medium=email&utm_source=newsletter
Quelle: Tageskarte.io
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