Was es ab jetzt in ausgewählten Ländern zu beachten gilt
Neue Hochrisikogebiete, also Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sind nach dem Robert-Koch-Institut ab sofort auch die Länder Belgien, Holland, Griechenland und Irland. Das heißt, das der Inzidenzwert über 100 liegt und in der Konsequenz, das man sich bei der Rückkehr in Quarantäne begeben muss. Diese kann verkürzt werden oder aufgehoben sein, wenn man vollständig geimpft oder genesen ist. Eine Liste aller Hochrisikogebiete gibt es beim Robert-Koch-Institut unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Österreich und Südtirol
In Österreich liegt in Salzburg die Inzidenz über 1000, dort gilt bereits wieder ein Lockdown. Skifahrer können wahrscheinlich dennoch nach Österreich reisen, so will Kitzbühel öffnen, sobald die Schneelage es zulässt. Die Axamer Lizum bei Innsbruck tun das am 3. Dezember. Auch Ischgl, die Wintersportorte am Arlberg und im Salzburger Land wollen ihre Pisten öffnen. Man sollte aber beachten, das in den Skigebieten die 2G-Regel und Maskenpflicht am Lift gilt. Da Hotels und Gastronomie geschlossen sind, dürfte es bei Tagesausflügen aus Deutschland bleiben.
Auch in Südtirol gilt ab sofort eine Maskenpflicht im Freien, wenn nicht genug Abstand gehalten werden kann. Zudem gilt in 20 sogenannten roten Gemeinden Südtirols mit hoher Inzidenz und niedriger Impfquote ab dem 24. November eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr. Restaurants müssen um 18 Uhr schließen, Hotels dürfen ihre Hausgäste länger bewirten.
Madeira und Bulgarien
Auch die portugiesische Insel Madeira hat den Notstand ausgerufen und führt die 2G-plus-Regel ein. Hotelgäste und Besucher von Restaurants, Freizeit- oder Kulturstätten brauchen neben dem Nachweis von Impfung oder Genesung zusätzlich einen negativen Test. Außerdem muss im Freien, in Restaurants und beim Einkaufen wieder Maske getragen werden.
Alle Besucher von Bulgarien müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist, wenn sie nicht in Quarantäne gehen möchten. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Reisende. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regel ausgenommen und benötigen keinen Test oder Nachweis.
Kenia, Australien und Neuseeland
Ab dem 21. Dezember sollen Reisende aus Europa bei der Einreise nach Kenia vollständig gegen Covid-19 geimpft sein. Außerdem wird laut Gesundheitsministerium für den Besuch von Hotels, Restaurants, öffentlichen Orten wie Nationalparks und den öffentlichen Personenverkehr ein Impfnachweis benötigt.
1. Dezember dürfen dafür nach Australien vollständig gegen Covid-19 geimpfte Reisende unter anderem mit "Working Holiday Visa" sowie weiteren Visatypen wieder ohne eine Ausnahmegenehmigung. Neuseeland bleibt dagegen für weitere fünf Monate unerreichbar. Vollständig Geimpfte dürfen erst ab 30. April wieder einreisen. Geimpfte Neuseeländer und Menschen mit Aufenthaltsgenehmigung können von Australien ab dem 16. Januar einreisen, aus anderen Ländern ab 13. Februar.
Quelle: div
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