Gerichtsurteil zu Preisen für Ferienappartments
Das Angebot für eine Woche Ferienappartment in Kroatien war sehr verlockend: Gute 100 Euro lag der Preis unter den vergleichbaren Angeboten. Doch am Ende hatte das vermeintliche Angebot noch einen Haken, die 150 Euro Endreinigung waren nicht in den Gesamtpreis einberechnet worden. Das Landgericht Aschaffenburg hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale ein Reiseunternehmen dazu verurteilt, sämtliche obligatorischen Kosten einzurechnen. Es ordnete an, es zu unterlassen, für Ferienappartements unter Angabe von Preisen zu werben, die nicht sämtliche dieser Kostenpositionen enthalten (Az. 1 HK O 47/21 – nicht rechtskräftig).
Das Reiseunternehmen hatte im Internet zwar auf den Kostenfaktor Endreinigung hingewiesen und beschrieb eine separate, kostenmäßig bezifferte Position für die Endreinigung pro Objekt und Aufenthalt als „gebührenpflichtig vor Ort“ aus. Die Kosten dafür wurden allerdings nicht in den beworbenen Gesamtmietpreis inkludiert.
Wenn die Kosten so ausgewiesen werden, entstehen dem Anbieter gerade online Vorteile, die den Wettbewerb verzerren: In den Ergebnislisten von entsprechenden Suchmaschinen erscheinen solche Angebote im Ranking meist weiter oben als die der Wettbewerber, die rechtskonform mit Gesamtpreisen werben.
Quelle: Wettbewerbszentrale
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