Urteil kann auch Reiseveranstalter treffen
Da hatte ein Rostocker Ehepaar einen Koffer zuhause vergessen und die Counter-Angestellte gefragt, ob sie denn noch einchecken könnten, wenn ihre Tochter den Koffer rechtzeitig zum Flughafen brächte. Da die Angestellte bestätigte, machte sich die Tochter auf den Weg und der Koffer konnte noch „in time“ eingecheckt werden. Allerdings konnte das Paar nicht mehr in die Maschine steigen, da das Boarding Gate schon geschlossen war. Der Koffer kam rechtzeitig ans Ziel, die Personen dazu mit 2 Tagen Verspätung.
Der Klage des Paares hat das Amtsgericht Rostock (AZ:47C303/12) jetzt stattgegeben und entschieden, dass die Airline für die Falschaussage der Mitarbeiterin haften muss. Das Paar verlangte Schadensersatz für Hotelübernachtungen,Transfers, Ersatzanschaffungen und Schadensersatz für vertane Urlaubszeit.
http://https://www.airliners.de/airline-haftet-fuer-falsche-aussage-einer-mitarbeiterin/31587
Quelle: www.airliners.de
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