Plänchen malen für die Fahrt in den Urlaub

Richtiges Autopacken kann Ärger ersparen
Viele zieht es auch in diesem Sommer nicht in die Ferne, die Bilder vom Chaos auf den Flughäfen verstärken den Trend, mit dem eigenen Auto in den Urlaub zu fahren. Vor der Fahrt muss gepackt werden. Schwere und sperrige Gegenstände gehören immer in den Kofferraum: Am besten vor oder direkt auf der Hinterachse. In Kombis dürfen Gepäckstücke nicht über die Höhe der Rückbank hinaus gestapelt werden. Nur mit einem Trenngitter oder Trennnetz im Auto ist höheres Beladen kein Problem.

In Deutschland ist die Ladungssicherheit gesetzlich geregelt: Wie die HUK-COBURG mitteilt, in der Straßenverkehrsordnung (StVO §22). Hier heißt es, „die Ladung (…) ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen“ kann. Das betrifft nicht nur große Gepäckstücke, auch lose Kleinigkeiten – zum Beispiel Handtaschen oder Handys – können sich bei Vollbremsungen auf der Autobahn in Wurfgeschosse verwandeln, die die Insassen verletzen. Darum lagern selbst Kleinteile am besten im Handschuh- oder Seitentürfach.
Am besten also tatsächlich ein Plänchen malen, wo man was am besten verstaut.

Vielen Urlaubern genügt der Stauraum ihres Pkw nicht. Sie montieren deshalb zusätzlich eine Box auf ihr Autodach. Hier sollte man die zulässige Dachlast ebenso wie die Höchstgeschwindigkeit im Blick haben. In der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs lässt sich ablesen, wie schwer der zusätzliche Dachkoffer nach dem Beladen sein darf bzw. welche Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist.

Unabhängig davon hat nicht jede Dachbox dasselbe Volumen: Wieviel maximal hineinpasst, steht in der boxeigenen Betriebsanleitung.
Gewicht ist auch an anderer Stelle ein Thema: Immer öfter wird das eigene Rad mit in den Urlaub genommen. Die meisten Urlauber transportieren es auf einer Anhängerkupplung, auf der ein zusätzlicher Träger befestigt wird. Entscheidend ist hier neben der zulässigen Trägerlast auch die Stützlast der Anhängerkupplung. Über beides informiert wieder die zu jedem Einzelteil gehörende Betriebserlaubnis. Darin steht ebenfalls, wie schnell man fahren darf, wenn man seine Räder Huckepack nimmt.

Quelle: HUK-COBURG

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