Finanztest nimmt Langzeit-Auslandskrankenversicherungen unter die Lupe
Wer länger als sechs Wochen im Ausland unterwegs ist, sollte eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung haben. 82 Tarife für lange Reisen hat Finanztest untersucht und große Preisunterschiede festgestellt. Entscheidende Faktoren sind Reisedauer, Reiseland und Alter. Für einen 365-Tage-Aufenthalt kostet das günstigste sehr gute weltweit gültige Angebot für Kunden bis 59?Jahre 476 Euro.
Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherungen sind teurer als die Jahresverträge für Kurzeiturlaube. Doch je nach Anbieter lässt sich damit ein Zeitraum von bis zu fünf Jahren abdecken. Die Versicherungen zahlen für nötige Behandlungen bei Erkrankung oder Unfall, am besten ohne Obergrenze. Bis auf einen Anbieter übernehmen sie auch den Rücktransport nach Deutschland bereits dann, wenn er medizinisch sinnvoll ist und nicht erst, wenn er medizinisch notwendig ist. Alle getesteten Tarife übernehmen die Behandlungskosten, wenn sich Versicherte bei einer Pandemie wie Covid-19 im Reiseland anstecken. Einige allerdings nicht, wenn es vor Reisebeginn bereits eine Reisewarnung für das Aufenthaltsland gab.
Die Preisunterschiede der Angebote sind zudem riesig. So richten sich einige Tarife ausdrücklich an junge Leute, meist bis zum Alter von 34 oder 35 Jahren. Von den angebotenen 27 Tarifen erhielten nur vier ein Sehr gut. Deutlich besser schneiden die 55 Tarife für jedes Alter ab: 28 mit Sehr gut. Behandlungen in den USA und Kanada sind besonders teuer. Daher unterscheiden viele Versicherer zwischen weltweit gültigen Tarifen und solchen, die diese Länder ausschließen oder nur in Europa und rund ums Mittelmeer gelten. Aber auch innerhalb einer Tarifvariante steigen die Beiträge mit dem Lebensalter zum Teil erheblich. Wer sorgfältig vergleicht, kann tausende Euro sparen.
Privaten Extra-Schutz brauchen auch diejenigen, die nur in Europa unterwegs sind: In der EU und weiteren Ländern können sich gesetzlich Versicherte bei akuten Beschwerden zwar auf Kassenkosten behandeln lassen, aber nur während eines vorübergehenden Aufenthalts. Dafür müssen sie die Europäische Krankenversicherungskarte vorzeigen, die sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte befindet. Es kann aber eine Eigenbeteiligung geben. Oder die Ärzte behandeln nur auf Privatrechnung. Die hiesige Krankenkasse erstattet einen Betrag in Höhe der dortigen oder der deutschen Vertragssätze. Das ist oft nicht der volle Betrag.
Privat Krankenversicherte haben in Europa Schutz, außerhalb der EU aber höchstens für drei Monate. Ein Krankenrücktransport ist in ihrem Tarif nicht immer enthalten. Den deckt eine Auslandskrankenversicherung ab, oft ebenso begrenzte Such- und Bergungskosten. Daher ist auch für Privatversicherte ein Abschluss sinnvoll.
Die Gesundheitskarte gilt auch in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und einigen Staaten, mit denen es ein SozialversicherungsAbkommen gibt. In einigen dieser Länder, wie der Türkei, ist ein Auslandskrankenschein nötig. Den gibt es bei der Krankenkasse.
Die Vergleichstabelle mit allen Tarifen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Krankenschutz im Ausland finden sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter https://www.test.de/reisekrankenversicherung-lang
Quelle: Stiftung Warentest, Finanztest
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