Lohnt der Versicherungsschutz ?
Das sich für Haustiere wie Pferde und Hunde eine eigene Haftpflichtversicherung lohnt, sollte jedem Tierbesitzer klar sein, denn bei unkalkulierbarem Verhalten können schnell Millionenschäden entstehen. Bei Besitzern von Katzen deckt eine private Haftpflichtversicherung mögliche Folgen von unkalkulierbarem Verhalten ab. Doch wie sieht es eigentlich für Reiseversicherungen mit Haustieren aus?
Kosten und Ausschlüsse
Einige Versicherungsunternehmen bieten spezielle Versicherungen für Hunde, Katzen und Pferde an. Doch deren Nutzen ist oft beschränkt: Laut den Verbraucherzentralen sind Policen oft teuer und bezahlen häufig gar nicht alle Behandlungen. So kostet nach Finanztest ein junger, kleiner Hund ab rund 160 bis zu annähernd 550 Euro im Rahmen einer Operations-Versicherung. Die Kosten sind meist abhängig von Größe, Rasse oder dem Alter des Hundes, ebenso vom Wohnort. Eine Krankenvollversicherung für den geliebten Vierbeiner liegt oft beim dreifachen Betrag.
Eine neue Haustierreiseversicherung des ADAC hört sich da vergleichsweise billig an: Die Versicherung ist ab 49,50 Euro pro Jahr und pro Tier erhältlich und kann für Hunde und Katzen unter 8 Jahren abgeschlossen werden. Sofort nach Abschluss greift der Schutz und gilt für die ersten 63 Tage bei jedem Auslandsaufenthalt des Tiereigentümers. Sie bietet bei freier Tierarztwahl eine Kostenerstattung ohne Selbstbeteiligung für veterinär-medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen.Und wenn im schlimmsten Fall der Urlaub abgebrochen werden muss, weil das Haustier in Deutschland verstirbt oder eine unaufschiebbare, stationäre Operation hat, erstattet die ADAC Haustier-Reiseversicherung die Kosten für den Abbruch des Auslandsaufenthaltes. Verunglückt ein Tier im Ausland werden auch die Kosten für Suche, Rettung oder Bergung bedingungsgemäß übernommen.
Versicherungsbedingungen und -leistungen
Versichert werden grundsätzlich nur gesunde Tiere. Oft gibt es ein Mindest- und ein Höchstalter, zwischen dem das Tier sein muss, unter zwei Monaten oder über 7 Jahre alte Tiere werden meist nicht versichert.
Eine klassische Tierkrankenversicherung erstattet die Tierarzt- und Operationskosten für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, die Medikamente, Unterbringung und die Diagnostik. Übernommen werden nur medizinisch notwendige Behandlungen. Eine Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Not zum Beispiel übernehmen viele Versicherer nicht. Auch eine Tätowierung oder Kennzeichnung mit einem Chip übernehmen nicht alle Versicherer.
In der Regel berechnen die Tierarztpraxen für alle Behandlungen den dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Vom Versicherungsunternehmen wird meist nur der zweifache Satz bezahlt. Nur in begründeten Fällen (zum Beispiel bei Notdiensten) kann bis zum dreifachen Satz gezahlt werden. Üblich ist außerdem, dass nur 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen werden.
Allgemeines zur Tierkrankenversicherung
Niedrige Beiträge zahlen nur diejenigen Tierhalter, die ihr gesundes Tier so früh wie möglich versichern. Dafür zahlen Sie dann über viele Jahre Beiträge. Die Verbraucherzentralen raten daher dazu, genau zu überlegen, ob sich die Versicherung rechnet. Zumal Standardleistungen wie Impfungen oder Kastrationen bzw. Sterilisationen häufig auch nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Es kann sinnvoll sein, eine reine OP-Kostenversicherung abzuschließen, um die teuren Operationskosten mindestens zu einem Teil erstattet zu bekommen. Für solche Tarife sind die Beiträge niedriger als für die umfassenderen Policen.
Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern von Krankenversicherungen sind enorm. Daher sollten sich Tierhalter vorab orientieren, so bei der Stiftung Warentest, dem Bundesverband der Vewrsicherer oder der örtlichen Verbraucherzentrale.
Quelle: div
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