Sind Touristen versichert?
Endlich Urlaub und einfach nur die schönsten Tage des Jahres genießen. Damit ist es aber vorbei, wenn man nach der Rückkehr vom Strand oder Erkundungstour in der Stadt im Hotelzimmer auf einen leer geräumten Hotelsafe schaut.
Die HUK-COBURG Versicherung rät, einen kühlen Kopf zu behalten. Die Hausratversicherung schließt eine weltweit gültige Außenversicherung mit ein, die auch gegen Einbruchdiebstahl und Raub schützt. Einbruchdiebstahl heißt: Ein Dieb bricht gewaltsam die Tür eines Hotelzimmers oder eines Safes auf. Raub liegt vor, wenn einem mit Gewalt etwas weggenommen wird. – In beiden Fällen, genügt es nicht, den Schaden seiner Versicherung zu melden: Die Polizei am Urlaubsort muss immer eingeschaltet werden.
Nicht nur das Hotelzimmer ist geschützt
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht allein auf das Hotelzimmer: Wird das Auto zum Beispiel auf einer Urlaubsfahrt kurzfristig in der Tiefgarage eines Hotels geparkt und aufgebrochen, ist der Hausrat auch hier mitversichert. In einigen Fällen gilt diese Regelung auch für Fahrzeuge, die im Freien geparkt werden. Aber nicht alle Unternehmen gewähren diesen Schutz. Ein Blick in die Bedingungen oder das Gespräch mit dem Versicherer bringen Gewissheit.
Neben gängigen Haushaltsgegenständen umfasst der Versicherungsschutz auch eigene Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie die dazugehörigen Motoren. Selbst Flugdrachen und Surfgeräte werden ersetzt. Immer vorausgesetzt, dass auch sie durch Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden.
Schadenshöchstsumme
Viele Versicherer legen bei Schäden außerhalb der eigenen vier Wände eine Obergrenze in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Versicherungssumme fest. Einige leisten bei Abschluß eines bestimmten Tarifs - so die HUK-Coburg mit ihrem Classic-Tarif – bis zur vollen Versicherungssumme. Für Wertsachen wie z. B. Bargeld und Schmuck gelten in der Regel aber niedrigere Entschädigungsgrenzen. Da der Versicherungsschutz von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann, empfiehlt es sich den individuellen Schutz vor Urlaubsbeginn abzuklären.
Quelle: HUK-Coburg
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