Europäischer Gerichtshof gestattet Gepäckgebühren
Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (AZ: C-487/12) . Anlass der Klage war eine spanische Regelung, die solche Aufschläge zumindest für den ersten Koffer verbietet. Die Richter (Rechtssache C-487/12) hielten diese Regelung nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar. Für Handgepäck oder am Flughafen gekaufte Waren dürfen indes keine Zusatzkosten anfallen, vorausgesetzt, normale Maße werden nicht überschritten.
Es werden also auch in Zukunft Billig-Airlines mit günstigen Flugtarifen werben können, ohne deutlich machen zu müssen, das der Flugpreis nicht den Transport von Gepäckstücken einschließt. Allerdings muss angegeben werden, was dieser Transport zusätzlich kostet.
Quelle: eigen
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