Brückentage 2015 nutzen
In Sachen Urlaubsplanung ist 2015 alles andere als ein Traumjahr. Attraktives Brückenbauen und lange frei machen ist kaum drin. Nächstes Jahr fallen die Feiertage leider nur selten auf Werktage. Wer als Arbeitnehmer mit wenigen Urlaubstagen ein Maximum an Auszeit herausholen will, muss schon sehr geschickt jonglieren. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte wird es bitter.
Neujahr: Geht ganz gut los. Der 1. Januar 2015 ist ein Donnerstag und damit ein passabler "Brückenpfeiler". Wer den 2. Januar frei nimmt, kommt inklusive Wochenende auf vier freie Tage. In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt bietet sich außerdem eine Brücke zwischen Neujahr und dem 6. Januar an. Mit zwei Urlaubstagen am Freitag und am Montag kann man sechs Tage am Stück freinehmen.
Ostern: Der Karfreitag fällt auf den 3., der Ostermontag auf den 6. April. Wer nun dieses erste Aprilwochenende mit dem 1. Mai-Feiertag zu einer Freizeitbrücke verbinden will, muss dafür stolze 18 Urlaubstage nehmen. Der Lohn des Einsatzes: 31 Tage hintereinander frei.
Tag der Arbeit: Ein langes Wochenende gibt es für die meisten Arbeitnehmer automatisch Anfang Mai: Der 1. Mai ist 2015 ein Freitag.
Christi Himmelfahrt: Diesmal fällt der Feiertag auf den 14. Mai, einen Donnerstag. Mit einem zusätzlichen Urlaubstag am Freitag ist ein langes Wochenende machbar. Wer vier Urlaubstage nimmt, kann rund um Christi Himmelfahrt neun Tage am Stück herausholen.
Pfingsten: Das lange Pfingstwochenende vom 23. bis 25. Mai lässt sich wie immer gut nutzen. Mit vier zusätzlichen Urlaubstagen vom 26. bis 29. Mai kann man eine Woche frei machen.
Fronleichnam: Der Feiertag fällt immer auf einen Donnerstag, diesmal auf den 4. Juni. Den letzten Brückentag der ersten Jahreshälfte können allerdings nur Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz nutzen.
In der zweiten Jahreshälfte sieht es schlecht aus mit langen Wochenenden und Brückentagen:
Mariä Himmelfahrt (15. August, nur in Bayern und im Saarland), der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), der Reformationstag (31. Oktober) und Allerheiligen (1. November) fallen alle auf ein Wochenende.
Buß- und Bettag: Arbeitnehmer in Sachsen können um den 18. November herum mit zwei oder vier Urlaubstagen noch einmal eine Brücke bauen. Dort ist der Buß- und Bettag ein Feiertag. Er fällt auf einen Mittwoch.
Auch die Weihnachtswoche gibt 2015 in Sachen Urlaub nur wenig her. Heilig Abend fällt auf einen Donnerstag, der erste Weihnachtsfeiertag auf einen Freitag. Damit ist der zweite Feiertag ein Samstag – und aus aus Arbeitnehmersicht „verschenkt“.
Quelle: eigen
Share on Facebook