Bundesgerichtshof-Urteil über Bewertungsportale
Das wird Hotelbesitzern nicht sonderlich schmecken: der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Betreiber von Online-Bewertungsportalen schlechte Kritiken in der Regel nicht vorab inhaltlich prüfen müssen. Im vorliegenden Fall hatte ein Hotel gegen das Online-Reisebüro HolidayCheck geklagt, das eine Kritik eingestellt hatte, nachder es in diesem Haus Bettwanzen gebe. Der Sachverhalt erwies sich als falsch und das Portal entfernte die Kritik. Die Kläger wollten jedoch erreichen, dass derartige Einträge erst gar nicht online erscheinen und die Plattformbetreiber schlechte Anmerkungen vor dem Einstellen genauer prüfen.
Dafür konnte sich der BGH nicht erwärmen. Eine Haftung für eingestellte Kritiken stellt sich aber, wenn in Kenntnis des Betreiberportals die Aussagen Rechte verletzten. Für die Hotelbesitzer bleibt daher die Missbrauchgefahr bestehen: Rachsüchtige Kunden und deren Freunde, Konkurrenzunternehmen - niemand weiß, was an einer Bewertung wirklich dran ist.
Quelle: BGH
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