Reisen mit fremden Kindern


Wenn die besten Freunde mit in den Urlaub sollen

Was gibt es für Kinder schöneres, als mit den liebsten Spielkameraden auch die Urlaubszeit zu verbringen. Vor der Abreise, gilt es für die Eltern jedoch einiges zu bedenken.
Zunächst ist es wichtig, dass jeder Erwachsene und auch jedes Kind ein gültiges Ausweisdokument mit sich führt. In den meisten Fällen reicht für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass. Dennoch sollte man sich vorher über die Ausweispflicht und die Einreisebestimmungen im Urlaubsland informieren. In den USA ist die Einreise beispielsweise nur mit einem elektronischen Reisepass möglich – auf für kleine Kinder. Außerdem müssen bei Reiseantritt alle Pässe noch mindestens 6 Monate gültig sein. „Hier sollte also ausreichend Zeit eingeplant werden, da unter Umständen neue Dokumente beantragt werden müssen“, empfiehlt Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).
Die ERV hat für alle, die einen Urlaub mit einem fremden Kind planen, eine Checkliste zusammengestellt, damit in der schönsten Zeit des Jahres nichts schief geht und empfiehlt, eine Reisevollmacht zu erstellen, damit es an Grenzen oder in medizinischen Notfällen keine Komplikationen gibt. Die Vollmacht sollte enthalten:

1.Persönliche Daten des Kindes (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und –ort, Wohnadresse mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)
2.Passangaben aus dem Pass des Kindes (Passnummer, Ausstellungsort und Ausstellungsdatum)
3.Reise-Eckdaten (Beginn und Ende der Reise, Reiseroute und Urlaubsziel)
4.Erreichbarkeit der Eltern (Festnetz – und Handynummer inkl. Ländervorwahl)
5.Unterschriften der Eltern (Vor- und Nachname, Personalausweis- oder Reisepassnummer sowie Unterschrift des jeweiligen Elternteils. Wichtig: Alle Sorgeberechtigten, das heißt bei einem gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile müssen die Vollmacht und temporäre Übertragung der Personenfürsorge unterschreiben!)
6.Ausweis-Kopie (Für eine mögliche Überprüfung müssen der Vollmacht Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern beigelegt werden)
7.Mehrsprachig (Geht es in ein fremdsprachiges Land, ist es ratsam, die Reisevollmacht auch in der Landessprache – zumindest aber in Englisch – mitzuführen)
8.Medizinische Vollmacht (Sicherheitshalber einen zusätzlichen Passus aufnehmen, der erlaubt, das Kind notfalls ärztlich behandeln zu lassen)

Wichtig: Einige Länder fordern eine notariell beglaubigte Reisevollmacht oder eine Reisevollmacht in einer vorgegebenen Form. Informationen hierzu geben das Auswärtige Amt oder die Botschaft des jeweiligen Urlaubslandes.

Nicht nur die Vollmacht ist wichtig, auch die Vorsorge vor und während der Reise.
Die Impfpässe sollten rechtzeitig überprüft werden. Eine gut ausgestattete Reiseapotheke und ein vorheriges Gespräch mit den Eltern des fremden Kindes darüber, ob es Medikamente benötigt oder Allergien hat ist wichtig. Auch eine Reisekrankenversicherung, die im Falle des Falles die Kosten für einen Krankenrücktransport übernimmt und eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch- sowie eine Gepäckversicherung enthält, ist ratsam. Zusätzlich sollte geklärt werden, wer welche Kosten und in welchem Unfang übernimmt (An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittskarten, Restaurantbesuche, etc.)

Weitere Informationen zu Reiseversicherungen finden Sie auf https://www.erv.de

Quelle:

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