Reisepreisminderung bei Klimaanlagenausfall
Wenn die Klimaanlage einfach zu wenig kühlt und die Temperatur im Hotelzimmer nicht sinken will, dann ist das auf jeden Fall ein Reisemangel. So hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden ( AZ: I-21U149/14) und ein Urteil, wenn auch in gemilderter Form, des Landgerichts Duisburg bestätigt. Wie „ReiseRecht aktuell“ berichtet hatten in dem
verhandelten Fall die Kläger eine Pauschalreise in Südeuropa unternommen und wegen mehrerer Störungen im Hotel gegen den Veranstalter geklagt.
Gegen Lärm im Zimmer durch das abendliche Unterhaltungsprogramm im Hotel hilft wenig, wenn im Prospekt auf das Animationsprogramm hingewiesen wird und auch lautstarkes Putzen nach 8 Uhr vormittags muss der Gast hinnehmen. Wenn allerdings die Temperatur im Zimmer auf 24 Grad ansteigt, obwohl die Räume als „klimatisiert“ beschrieben wurden, dazu auch noch eine durchgelegene Matratze einen erholsamen Schlaf unmöglich macht, dann handelt es sich um einen Reisemangel. 15 Prozent Minderung stehen damit den Klägern zu.
Quelle: ReiseRechtaktuell
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