Teilweise ohne deutsches Recht

Stiftung Warentest untersucht Online-Reiseportale
Wer sich den Weg ins Reisebüro sparen möchte, der tätigt seine Reisebuchungen über eines der unzähligen Online-Reiseportale- sind ein Milliardengeschäft. Viele Portale ringen um Kunden, die ohne Hilfe eines Reisebüros nach einem Hotel, einem Ferienhaus oder einer Privatwohnung suchen. Die Stiftung Warentest hat nun die Angebote verglichen, die den Kunden die Suche nach dem geeigneten Hotel, dem passenden Ferienhaus oder der idealen Privatwohnung erleichtern.
Nach der Eingabe von Reiseziel, Termin und Personenzahl erscheint bei den meisten Portalen eine Trefferliste mit Ferienunterkünften, deren Reihenfolge nicht immer nachvollziehbar ist. Nach welchen Kriterien die ersten Angebote ausgewählt sind, die zum Beispiel „Empfehlung“ oder „Bestseller“ heißen, erfährt man kaum. Der Rat der Warentester lautet daher, diese Listen erst einmal nach eigenen Wünschen umzubauen, also nach Preis, Entfernung oder Gästebewertung zu sortieren.
Manche Portale glänzen mit guten Suchfunktionen, sogar Kriterien wie „Barrierefreiheit“ oder „Fitnessraum“ sind unklickbar. Als großes Manko stellte sich die Kundenfreundlichkeit heraus. Wer Hilfe braucht und eine E-Mail schreibt, den macht die Antwort, wenn er überhaupt eine bekommt, oft nicht schlauer. Als echte Falle empfanden die Warentester sogenannte „Versicherungsschutze“. So möchte ein Anbieter für jede Buchung eine Versicherung verkaufen – fragt aber nicht, ob man eine Versicherung abschließen möchte, sondern: „Soll die Buchung kostengünstig stornierbar sein?“ Verneint der Kunde, ploppt ein knallrotes Fenster auf mit der Warnung: „Achtung – nicht empfehlenswert!“ Besonders ärgerlich: Das Portal drängt Urlaubern so auch für Hotelbuchungen, die kostenlos stornierbar sind, eine Versicherung auf.
Drei Arten von Portalen wurden getestet: Vermittler von Hotels, von Ferienhäusern und Privatunterkünften. Mit "Gut" wurden in der ersten Kategorie HRS, Expedia, Hotels.com und eHotel bewertet, die in den gewichteten Ergebnissen zu "Suche", "Buchung und Stornierung" und "Webseite" am besten abschnitten. Ferienhausanbieter kamen notenmäßig besser weg, gleich sieben erreichten ein "Gut" (Casamundo, Holiday-Insider, Atraveo, BestFewo, e-Domizil, FeWo-direkt und Tourist-online.de). Vor allem die sehr detaillierten Suchmöglichkeiten wurden dort gelobt. Schließlich wurden noch die Privatzimmer-Portale 9flats.com (Note 2,5), Wimdu (2,7) und AirBnB (3,5) verglichen. Als problematisch sahen es die Tester bei ausländischen Portalen an, dass teilweise kein deutsches Recht gilt, wenn es mal Probleme gibt - das ist beispielsweise bei Booking.com und Venere.com der Fall. Als problematisch empfanden die Tester bei AirBnB, dass für Verträge irisches Recht gilt, was im Falle einer Klage für den Verbraucher eine "Zumutung" sei.


Quelle: Stiftung Warentest

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