Urteil zu Mietwagen-Buchungen
Wer sich im Datum irrt und einen gebuchten Mietwagen zu spät abholen will, darf darauf pochen, dass er die Vorkasse wenigstens anteilig zurückbekommt. Das entschied jetzt das Landgericht München (Aktenziechen 12 O 4970/15). Dumm gelaufen: Ein Mietwagenkunde hatte über das Vermittlungsportal Auto Europe Deutschland ein Leihauto bestellt und dabei den vollen Preis im Voraus bezahlt. Weil er sich im Kalender vertan hat, erschien er allerdings einen Tag zu spät zur Abholung. Das Auto war bereits an jemand anderen vergeben.
Weil er nicht mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn ordnungsgemäß storniert hatte, sollte der Kunde keinen Cent seiner Vorauszahlung zurückkriegen. Die Münchner Richter hielten diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch für unwirksam. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung müssten mit der Vorkasse verrechnet werden.
Quelle: eigen
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