Amtsgericht München stärkt Reiseveranstalter
Da buchte ein Ehepaar eine Rundreise durch Marokko und trat schon wenige Monate wegen der gesamtpolitischen Lage von der Buchung zurück. Der Reiseveranstalter behielt von der Anzahlung 20 Prozent des gesamten Reisepreises ein. Für das Reiseunternehmen gehört Marokko zu den nordafrikanischen Ländern, in denen seit dem „arabischen Frühling“ von 2011 allgemein ein höheres Anschlagsrisiko mit islamistischen Hintergrund besteht. In der Zeit zwischen Buchung und Reiserücktritt hat sich in Marokko kein dramatischer Terrorakt abgespielt und auch das Auswärtige Amt hatte keine verstärkte oder zusätzliche Reisewarnung herausgegeben. Gegen diese Auffassung hatte das Ehepaar geklagt
Das Amtsgericht München stellte sich mit dem Urteil ( Aktenzeichen: 231 C 9637/15) hinter den Reiseveranstalter. Die allgemeine Gefahr durch terroristisch motivierte Anschläge im nordafrikanischen Raum sei nicht nur durch die Berichterstattung allgemein bekannt gewesen und habe nicht eines eigenen Hinweises durch den Reiseveranstalter bedurft. Mehr als 20 Prozent des Reisepreises darf laut Bundesgerichtshof aber nur in Ausnahmen verlangt werden.
Quelle: ntv
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