Unlautere Abos und Mitgliedschaften
Immer mehr Reiseportale und Airlines werben mit Mitgliedschaften und Abonnements, die scheinbar günstige Vorteile bieten. Doch oft sind die Bedingungen intransparent, Kündigungen kompliziert und es lauern versteckte Kosten. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) zeigt einen gtypischen Fall auf: Ein Verbraucher schloss ein kostenloses Probeabo bei einem Reiseportal ab und wollte es kurze Zeit später kündigen – vergeblich. Ohne seine Zustimmung wurde ihm eine Jahresgebühr von 89,99 € abgebucht. Erst nach Intervention des EVZ erhielt er sein Geld zurück und das Abo wurde beendet.
Mitgliedschaften, die Vergünstigungen bei Reisebuchungen versprechen, klingen verlockend. Doch häufig ist nicht klar ersichtlich, dass eine kostenlose Testphase nach einmaliger Nutzung nicht erneut gewährt wird. Dies führt dazu, dass Verbraucher bei der nächsten Buchung unwissentlich in eine teure Jahresmitgliedschaft rutschen. Oft wird der kostenpflichtige Übergang in der Mitgliedschaft oft nur versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnt und der vergünstigte Abo-Preis wird hervorgehoben, während der reguläre Preis weniger auffällt. Außerdem sind Kündigungsprozesse oft unnötig kompliziert, obwohl das Gesetz eine einfache Kündigung vorschreibt.
Flatrate-Fliegen ist nicht so flexibel wie versprochen
Der Blick auf sogenannte Flug-Flatrates, bei denen man zum Einheitspreis pro Jahr so viel Fliegen kann, wie man will, zeigt, dass diese mehr versprechen, als sie halten. Wer eine solche Mitgliedschaft erwägt, sollte wissen: Nicht alle Destinationen sind in der Flatrate enthalten. Oft sind nur wenige attraktive Ziele verfügbar. Außwerdem können Flüge erst ein paar Tage vor Abflug gebucht werden – langfristige Planung ist damit kaum möglich und pro Flugstrecke wird oft eine zusätzliche Gebühr fällig. Zudem sind nur minimale Handgepäckstücke inklusive – normales Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck kosten extra. Wer öfter nicht zum gebuchten Flug erscheint, kann die Mitgliedschaft verlieren und muss unter Umständen eine Vertragsstrafe zahlen.
Hinzu kommt, dass eine Flug-Flatrate Vielfliegen fördert und somit im Widerspruch zu den Klimaschutzbemühungen steht.
Tipps für Verbraucher:
Unternehmen müssen Verbraucher vor Vertragsabschluss klar über Kosten, Laufzeit und Kündigungsbedingungen informieren. Bei Online-Abos gilt die sogenannte Button-Lösung: Ein kostenpflichtiger Vertrag darf nur durch eine eindeutige Bestätigung wie „Zahlungspflichtig bestellen“ zustande kommen.
Zudem haben Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Seit März 2022 müssen viele Abonnements, darunter Abos und Mitgliedschaften von Reiseportalen und Fluggesellschaften, nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Ist deutsches Recht anwendbar, muss zudem eine einfache Kündigungsmöglichkeit - etwa ein „Kündigungsbutton“ auf der Webseite - zur Verfügung gestellt werden.
Man sollte immer abklären, welche Leistungen wirklich in einem Abonnement oder einer Flug-Flatrate enthalten sind.
Mehr dazu unter https://www.evz.de
Quelle: Europäische Verbaucherzentrale
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