Malle und das neue Nacht-Suff-Verbot
Seit dem 28. Juni 2013 gibt es die neue Verordnung nun. Das erste Wochenende ist vorbei. Auf der Ballermann-Promenade darf zwischen 22 und 1 Uhr nachts kein Alkohol mehr getrunken werden. Die Polizei soll die Anordnung auf der Partymeile durchsetzen.
„Wir wollen die Trinkgelage eindämmen und dafür sorgen, dass sich die Leute respektvoller an der Strandpromenade verhalten. Wir hatten in den letzten fünf Jahren einen Anstieg von Problemen, die durch Alkoholkonsum verursacht wurden.“ Sagt Jesus Sanchez, Verantwortlicher der Stadt.
Einheimische Journalisten vermuten jedoch andere Gründe. Um die Gastronomie zu unterstützen soll die Verordnung eingeführt worden sein. Natürlich sehen die Wirte die Gäste lieber in ihren Kneipen, als davor, wo sie den billigeren Alkohol aus dem Supermarkt trinken.
Das Verbot durchzusetzen stellt sich aber sehr schwierig dar. Um 22 Uhr laufen 2 Polizisten der Polizeiwache am Ballermann 7 mit einem Dolmetscher die Promenade auf und ab. Weisen die Partymeute darauf hin, dass sie gehen müssen und das konsumieren von Alkohol vor den großen Clubs wie dem „Paradies“ oder dem „Oberbayern“ verboten ist.
Die meisten gehen zwar ein paar Meter weiter, lassen sich dann jedoch wieder nieder. Und selbst wenn sich ein paar ganz vom Acker machen, sitzen doch nur Minuten später wieder die nächsten da.
Was den Job der Polizei noch schwieriger macht, ist die Tatsache, dass sie keine Bußgelder oder Platzverweise aussprechen darf – noch nicht.
Ein Schnapsverbot auf der berühmten Partymeile – eine gute Idee? In der momentanen Situation, ohne rechtliche Handhabung, ist dies wohl kaum durchzusetzen.
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