Was in Baden-Württemberg erlaubt ist, bleibt in Bayern verboten
Sieht man sich die Maßnahmen zur Vorbeugung von Corona an, dürften die einzelnen Vorschriften klar sein: Joggen mit dem ganzen Haushalt also ist erlaubt, Skifahren offensichtlich nicht überall. In Bayern, zumindest im Landratsamt Weilheim-Schongau, scheint Ski fahren kein Sport, sondern eine Freizeitunternehmung, vielleicht sogar ein touristisches Unterfangen zu sein. Und das geht natürlich nicht .
Hintergrund der Einschätzung ist die Idee eines findigen Skilift-Betreibers in Böbingen, der seinen Skilift stundenweise an einzelne 1-Haushalt-Familien vermietete. Doch das untersagte das bayerische Gesundheitsministerium schnell: „Der Betrieb von Seilbahnen ist nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt“. Jetzt stellt sich zunächst die Frage, ob den ein Ski-Schlepplift überhaupt eine Seilbahn ist. Diesen Einwand lässt man im Ministerium erst gar nicht gelten, denn Freizeitaktivitäten dürfen auch unter freiem Himmel kommerziell nicht angeboten werden, und dazu wird Rodeln und Skifahren einfach eingerechnet.
Anderswo sieht man die Idee wohl grundsätzlich auch anders. Obwohl in Baden-Württemberg nach der aktuellen Corona-Verordnung Skilifte für den Publikumsverkehr geschlossen gehalten werden müssen, scheint man die oberbayerische Idee als Ausnahme zur Regel zu akzeptieren. Nach Recherchen der Nachrichtenagentur dpa helfen den dortigen Liftbetreibern sogar die örtlichen Touristenorganisationen und listen auf der Webseite „schwäbischealb.de“ 18 Skilifte auf, die diese Möglichkeit offerieren.
Quelle: div
Share on Facebook