Bundesländer verschärfen Wiedereinreise
Obwohl die Inzidenzwerte in Deutschland weiter kräftig sinken, verschärfen die Bundesländer die Vorschriften für Reisen ins Ausland in den Sommerferien.
Grund ist die hochansteckende Delta-Variante des Coronavirus. Da es nach Ansicht der Bundesländer für Deutschland lückenhafte Einreisebestimmungen gibt, kann in den Sommermonaten das Einschleppen von Virusvarianten ,insbesondere der Delta-Variante, nicht ausgeschlossen werden. Gleichzeitig wird die Ausbreitungsgefahr durch das bis Herbst erreichbare Impfniveau nicht hinreichend kompensiert. Die Delta-Variante erhöht die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe, was wiederum zur Überlastung des Gesundheitssystems führen kann.
Die Freitestmöglichkeit für Urlauber aus Risikogebieten ist nicht mehr erlaubt, weil sie zu einer lückenhaften Früherkennung möglicher Infektionen führt.
In einem Strategiepapier vor der Sitzung am Mittwoch hieß es: „Es ist angesichts der neuen Virusvarianten notwendig, vor der anstehenden Reisesaison über eine einfache aber effiziente Absicherung von Einschleppungen zur Verhinderung einer vierten Welle zu diskutieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören Optionen einer wirksamen generellen Zwei-Teststrategie (z. B. generelle ausnahmslose Testpflicht bei allen Einreisen, verbunden mit einem Testangebot an allen Grenzübergängen und zentralen Einreisestandorte, sowie eine Nachtestpflicht am 5. Tag nach der Einreise) sowie eine Pflicht zum vorsorglichen Führen einer Kontaktliste bis zur Nachtestung, die im Fall des positiven Testergebnisses dem Gesundheitsamt übermittelt werden muss.“
Auch Gerichte urteilen bisher in diesem Sinne. Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet müssen nach der Einreise auch dann vierzehn Tage in Quarantäne, wenn sie einen vollständigen Corona-Impfschutz haben. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und lehnte den Eilantrag eines aus Brasilien zurückgekehrten Ehepaars aus Neuss ab.
Quelle: Business Insider
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