Keine Saufgelage, keine aufblasbaren Riesenpenisse und kein wildes Urinieren

„Benimmregeln“ für den Ballermann
Um den schlimmsten Exzessen rund um die Vergnügungsmeile “Ballermann“ der spanischen Baleareninsel Mallorca Herr zu werden, haben sich mehrere Anrainerunternehmer wie Bierkönig, Megapark oder Bamboleo gegenseitig verpflichtet, bestimmtes Verhalten strikt zu unterbinden. Danach werden unanständige Kleidung, Trunkenheit oder Tattoos mit Symbolen von Neonazi-Gruppen und Hassbotschaften in den Lokalen nicht mehr geduldet, ein Rauswurf gilt für alle Lokale und wird sofort zur Anzeige gebracht.

Nach einem Bericht der „Mallorca-Zeitung“ wurde in den Codex noch folgendes aufgenommen:
Der Konsum alkoholischer Getränke auf der Straße ist nicht grundsätzlich verboten, sogenannte "Trinkgelage" aber schon. Für Minderjährige gibt es in den Lokalen und Geschäften weder Alkohol noch Tabak.

Man darf am Strand beim Sonnenbaden den Bikini abnehmen. Ansonsten ist Freikörperkultur in der Öffentlichkeit unerwünscht und steht an der Playa de Palma ausdrücklich unter Strafe. Dazu kann auch das Herumlaufen mit nacktem Oberkörper gehören. Geschlechtsverkehr oder offensichtlich sexuelle Handlungen gehören sich nicht weder auf die Straße noch am offenen Fenster im eigenen Hotelzimmer .

Lärmbelästigung in jeglicher Form ist verboten. Die Polizei ist eindeutig dazu angehalten, die Musikgeräte oder sonstigen Instrumente in solchen Fällen einzukassieren. Es ist verboten, die Straßen, Wege und Plätze zu versperren, zu verunreinigen oder zuzumüllen. In diese Rubrik gehören eindeutig das Urinieren im öffentlichen Raum, das Liegenlassen von Bierdosen oder das Anpöbeln von Passanten oder Anwohner.

Man darf an der Playa de Palma nicht für den massiven Konsum von Alkohol oder Sex werben. Leicht bekleidete Frauen oder Männer, die mit Werbetafeln zum Trinken aufrufen, gehören zum Beispiel in diese Rubrik. Die Verordnung verbietet auch "sexistisches Auftreten" oder "homophobes Verhalten". Aufblasbare Riesenpenisse, Gummipuppen oder Handtücher mit anzüglichen Bildern gehören eindeutig in diese Kategorie. Das Anbieten von Massagen am Strand ist ohne besondere Genehmigung nicht erlaubt. Wer diese oder andere verbotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.

Leichte Verstöße werden mit Bußgeldern zwischen 100 bis 750 Euro bestraft, schwere Verstöße mit 750 bis 1.500 Euro und sehr schwere Verstöße mit 1.500 bis 3.000 Euro.

Quelle: Mallorca-Zeitung

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