Kein Alkohol in Limone und kein Bikini in der Stadt

Weitere neue Regeln für den europäischen Sommer 2025
Nachdem in Frankreich ab diesem Sommer strenge Rauchrfegeln gelten und unter anderem Strände und Parks rauchfrei bleiben müssen und die Griechen streng gegen wildes Campen und Speeding vorgeht ( siehe https://reisenundgolfen.de/?set=pages&p=aktuelles&pID=4485 ) , hat sich auch in anderen europäischen Ländern einiges verändert.

So müssen sich im portugiesischen Albufeira an der Algarve Urlauber künftig an eine strengere Kleiderordnung halten. Wer nur in Badehose oder Bikini durch die Stadt oder in den Bus steigt, macht dies in diesem Sommer ab dem 1.Juli illegal. Das Tragen von Badekleidung wurde gesetzlich beschränkt auf Strände, gekennzeichnete Badezonen und deren Zugänge, Parkplätze sowie Hotelanlagen. Zunächst soll es eine Informations- und Aufklärungskampagne für Touristen geben, danach drohen Strafen zwischen 300 und 1.500?Euro.

Nicht alles darf in Tschechien und Polen fotografiert werden
In Tschechien und Polen müssen Touristen beim unbedachten Knipsen mit dem Smartphone oder der Kamera aufpassen. Beide Länder haben Fotografierverbote für militärische und kritische Infrastruktureinrichtungen eingeführt. In Prag liegt etwa das tschechische Verteidigungsministerium nur unweit der Prager Burg – und zählt zu den verbotenen Objekten. Wer hier fotografiert, kann mit bis zu 100.000 Kronen, etwa 4000?Euro, zur Kasse gebeten werden.

In Polen gelten die Verbote für rund 25.000 Objekte – darunter Brücken, Tunnel, Häfen oder Kraftwerke. Trotz Hinweisschildern sei die Kennzeichnung laut Auswärtigem Amt „unter Umständen schlecht oder nicht eindeutig erkennbar“. Wer sich nicht daran hält, riskiert Geldstrafen bis 4700?Euro, die Beschlagnahmung der Kamera oder sogar bis zu 30 Tage Haft.

Kein Limoncello in Limone
Wer Limone sul Garda am Nordwestufer des Gardasees besucht, sollte in Parks, Gärten oder auf Gehwegen nicht am Limoncello oder einem anderen alkoholischen Getränk nippen. Das Verbot gilt seit 1.April und bis zum 1. November. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder zwischen 25 und 500?Euro.

Quelle: div

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