Glühwein - wer hats erfunden?

Warum das Sächsische Elbland vielleicht doch nicht der Ursprung ist

„Auch kulinarisch kann die Region punkten. Der Gipfel für Genießer ist der Winzerglühwein, der hier vor über 180 Jahren erfunden wurde.“ So steht es in einer Pressemitteilung des Sächsischen Elblandes zu den Weihnachtsmärkten rund um Dresden. Ob es auch stimmt, dafür fehlt zumindest in diesem Artikel die Erklärung. Was immer im Jahr 1835 passiert sein sollte, schon 100 Jahre vorher beschrieb Johann Heinrich Zedler in seinem Universal-Lexikon für alle Künste und Wissenschaften, wie ein richtiger Punsch herzustellen sei: Brandtwein, Wasser, Zucker, Pomeranzensaft und Muskatnuss. Dieses Rezept hatte er von Engländern, die es wiederum aus Indien kannten. Dort wurde das Getränk aus Arrak, Zucker, Zitronen und Tee oder Wasser mit Gewürzen gemischt, diese 5 Zutaten gaben dem Getränk auch seinen Namen: „Fünf“ heisst auf Hindi „Panc“, daraus wurde das englische Punch, aus dem das deutsche „Puntsch“ wurde.
Also, da ist es mit dem sächsischen Elbland weit her, sowohl in zeitlicher als auch in geografischer Dimension. Aber ein Punsch ist ein Punsch und ein Glühwein ein Glühwein, mag man da ganz sächsisch antworten. Wäre da nicht die Geschichte vom Conditum Paradoxum und vom Hypocras, römische Würzweine.
Letzterer war ein Wein, der mit Honig versetzt wurde sowie wahlweise mit Zimt, Gewürznelken und Orangenblüten ,Ingwer, Kardamom und Rosenwasser an Stelle von Orangenblüten, aber auch Majoran, Muskatnuss und Pfeffer. Der Conditum Paradoxum kam auch mit Honig, sonst aber mit Lorbeer, Safran, Datteln und gerösteten Dattelkernen daher.
Gut, er wurde bevorzugt kalt getrunken, es gab aber durchaus auch die warme Variante.
Selbst Flaschenglühwein, der zum Verkauf angeboten wird, lässt man nicht als „im sächsischen Elbland beheimatet“ gelten. Diese Ehre wird den bayerischen Schwaben zuteil:
Im Winter 1956 soll Rudolf Kunzmann in einer kleinen Ein-Mann-Weinkellerei in Augsburg-Pfersee mit Zucker und Gewürzen versetzten Wein erstmals in Flaschen gefüllt und als Glühwein verkauft haben. Da damals Zucker als Zutat noch verboten war, verhängte das Marktamt der Stadt Augsburg einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Weinrecht. Dieser Bußgeldbescheid ist Beleg für den ersten in Flaschen abgefüllten Glühwein in Deutschland. Später wurde das Weinrecht geändert und Glühwein somit legalisiert.
Was also bleibt jetzt dem sächsischen Elbland? Vielleicht der erste Ausschank auf einem Weihnachtsmarkt? Klebrige Tassen aus Porzellan? Torkelnde Nikoläuse? Man weiß es nicht. Zur Not feiert man einfach 180 Jahre guter Glühweingeschmack auf heimischen Weihnachtsmärkten.

Quelle: eigen

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