Der Don Quijote der Golfplätze

Josef Hingerls Kampf ums Golfen – ein Kommentar
Was hat er sich für Mühe gemacht, der Josef Hingerl, Präsident des Golfclubs Bergkramerhof: Golf spielen an der frischen Luft ist doch gesund, das kann man doch nicht einfach verbieten. Und wenn das halt doch verboten bleibt, dann knirscht man mit den Zähnen und lässt sich etwas anderes einfallen. Zunächst glaubte er, den Erlaß umgehen zu können, wenn er für Golfer und Spaziergänger Startzeiten online zur Verfügung stellt, dann beschränkte er sich ausschließlich auf Spaziergänger.
Diesem Gedanken, einer breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, einmal einen Golfplatz bei strahlendem Sonnenschein durch eine Wanderung auf den Fairways von Loch zu Loch zu erfahren, kann man durchaus etwas abgewinnen.

Über 100 Spaziergänger sollen nach seinen Angaben am vorletzten Wochenende pro Tag davon Gebrauch gemacht haben. Da war Josef Hingerl sehr zufrieden und kündigte gleich an, diese Startzeitenvergabe für Spaziergänger auch während der Woche und an den Osterfeiertagen umzusetzen. Das wiederum war dem Landratsamt zu viel des Guten und so teilte man dem Bergkramerhof mit, das zwar das Durchwandern des Golfplatzes auf dem allgemeinen Wanderweg erlaubt sei, nicht aber das Verweilen auf Greens und Fairways: „Der Betreiber einer gesperrten Anlage hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Spielbetrieb auf der gesperrten Anlage nicht stattfindet und das diese nicht betreten wird.“

Hingerl wäre nicht Hingerl, wenn er das so auf sich sitzen liesse. Wenn ihn der Staat herausfordert, dann kann das der Präsident des Golfclubs Bergkramerhof aber allemal kontern. Wie der Romanheld Don Quijote, der in eine phantastische Idee vernarrte Idealist, stellt er sich den vermeintlichen Riesen entgegen: “ Rechtlich halte ich fest, dass ich den Spielbetrieb geschlossen habe. Ich stelle den Golfplatz als freie Natur zur Verfügung, deren Nutzung von der Bayerischen Verfassung garantiert wird. Am Gründonnerstag um 11.00 Uhr hatte Herr Alexander Fluhrer eine Startzeit als Wanderer. Ich persönlich habe ihn am Abschlag 1 begrüßt. Wir setzen unsere Arbeiten am Golfplatz fort. Herr Fluhrer begab sich auf eine Wanderung über den Platz. Im Übrigen hatte er das schon letzten Mittwoch so gemacht. Herr Fluhrer war damit einverstanden, dass ich sein Verhalten, das das Landratsamt offenbar als Ordnungswidrigkeit ansieht, im Rahmen einer Anzeige dem Landratsamt genauso wie der Polizei melde. Sowohl die Polizei als auch das Landratsamt habe ich von dem Starttermin um 11.00 Uhr informiert und gebeten, gegebenenfalls vorstellig zu werden und die Wanderung zu verbieten.“

Natürlich schaute weder das Landratsamt, noch die Polizei vorbei. Beide Behörden haben augenscheinlich derzeit anderes zu tun. „Es steht natürlich Herrn Dr. Hingerl frei, dem Landratsamt Aufforderungen etc. zu schicken. So lange diese gleichlautend sind, sehen wir davon ab, diese zu beantworten, was Herrn Dr. Hingerl auch mitgeteilt wurde (s.a. Art 17 Abs. 3 AGO; AGO steht für Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern).“ lautet die Stellungnahme des Landratsamts. Man möchte seine Ressourcen in der derzeitigen ,sehr angespannten Situation lieber gezielt einsetzen.

Ähnliches gilt auch für die gesamte Republik. Alle Ministerpräsidenten/innen und selbst die Bundeskanzlerin hat er angeschrieben, damit endlich wieder die Golfplätze geöffnet werden, weil es doch so gesund ist. Erstaunlicherweise hat Josef Hingerl doch zwei Antworten erhalten, wenn auch nicht von der Bundeskanzlerin, die offensichtlich wirklich anderes zu tun hat, als ihre Sichtweise bezüglich Golfspielen in der Coronakrise dem Präsidenten aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen schriftlich kund zu tun.

Es ist ja bewunderswert, wenn sich Menschen so für eine Sache engagieren, wäre da nicht das Problem der Verhältnismäßigkeit. Käme dieses Engagement zum Einsatz, um Atemschutzmasken und Schutzkleidung für Ärzte und Pflegepersonal zu besorgen, unser Dank wäre dem Herrn Präsidenten gewiß. Dafür allerdings, daß uns Golfern möglichst schnell wieder erlaubt wird, den Schläger zu schwingen, dafür muss man nicht die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten/innen bemühen.

In Österreich wird ja überlegt, ab 4.Mai die Golfplätze wieder zu öffnen, ebenso wie Leichtathletik-Sportstätten, Tennisplätze, Schieß- und Reitanlagen. Es wird dann wohl auch in Deutschland in diesem Jahr noch etwas werden.

Quelle: eigen

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